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Verhaltensbedingte Kündigung wegen Unpünktlichkeit – Interessenabwägung

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Ein Sicherheitsmann kam wiederholt zu spät – ein Albtraum für jeden Arbeitgeber. Doch darf man einem langjährigen Mitarbeiter deshalb fristlos kündigen? In Berlin stritten sich die Parteien vor Gericht um die Frage, wie viel Verspätung ein Job kosten darf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 29 Ca 2643/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Berlin Datum: 11.10.2023 Aktenzeichen: 29 Ca 2643/23 Verfahrensart: Kündigungsschutzverfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein 59-jähriger Arbeitnehmer aus A, der seit 1. Dezember 2006 in der Unternehmensgruppe beschäftigt ist und seit dem 1. Mai 2020 beim Unternehmen tätig wurde. Er weist darauf hin, dass seine Kündigung nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt habe, obwohl er wegen wiederholter Verspätungen abgemahnt wurde. Arbeitgeber: Ein im Berliner und Brandenburger Raum tätiges Unternehmen des Bewachungsgewerbes, das Bewachungsdienstleistungen im Werk- und Objektschutz erbringt. Das Unternehmen sprach die Kündigung aus, um ein Verhalten zu sanktionieren, das es als Pflichtverletzung bewertet. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um die Auseinandersetzung darüber, ob die verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wirksam sei. Der Arbeitnehmer wurde nach wiederholten Verspätungen abgem


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