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Überlastungsanzeige wegen Personalmangel: Was tun?

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Die Arbeitslast erdrückt Sie und die Gesundheit leidet? Personalmangel zwingt zu ständigen Überstunden, Fristen geraten in Gefahr. Was viele nicht wissen: In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Überlastungsanzeige zu stellen. Doch wie geht das richtig und was sind die Folgen? Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Bedeutung einer Überlastungsanzeige Rechtliches Instrument, um dem Arbeitgeber eine zu hohe Arbeitsbelastung (z. B. durch Personalmangel) mitzuteilen. Dient dem Gesundheitsschutz und zeigt auf, wo Gefährdungen bestehen. Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitnehmer sind verpflichtet, erkannte Gefahren zu melden (§ 15, § 16 ArbSchG). BGB (§ 242, § 618): Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht; Arbeitnehmer können bei Missachtung Schadensersatzansprüche geltend machen. Wann ist sie nötig? Dauerhafte Überlastung durch Personalmangel, hoher Stress, Fristen, die nicht mehr einzuhalten sind. Wenn die eigene Gesundheit oder die Sicherheit anderer gefährdet ist (Burnout-Risiko, erhöhte Fehlerquote usw.). So funktioniert die Überlastungsanzeige Inhalte: Genaue Beschreibung der Situation (Was? Wann? Wo? Wie oft?), Ursachen, mögliche Folgen. Form: Am besten schriftlich (per Einschreiben) mit Kopie an Vorgesetzte, ggf. Betriebsrat. Eskalation: Bei Ignorieren – Betriebsrat einbeziehen, ggf. Einigungsstelle oder Aufsichtsbehörde kontaktieren.


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