Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Überlastungsanzeige wegen Personalmangel: Was tun?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Die Arbeitslast erdrückt Sie und die Gesundheit leidet? Personalmangel zwingt zu ständigen Überstunden, Fristen geraten in Gefahr. Was viele nicht wissen: In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Überlastungsanzeige zu stellen. Doch wie geht das richtig und was sind die Folgen?

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  1. Bedeutung einer Überlastungsanzeige
    • Rechtliches Instrument, um dem Arbeitgeber eine zu hohe Arbeitsbelastung (z. B. durch Personalmangel) mitzuteilen.
    • Dient dem Gesundheitsschutz und zeigt auf, wo Gefährdungen bestehen.
  2. Rechtsgrundlagen
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitnehmer sind verpflichtet, erkannte Gefahren zu melden (§ 15, § 16 ArbSchG).
    • BGB (§ 242, § 618): Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht; Arbeitnehmer können bei Missachtung Schadensersatzansprüche geltend machen.
  3. Wann ist sie nötig?
    • Dauerhafte Überlastung durch Personalmangel, hoher Stress, Fristen, die nicht mehr einzuhalten sind.
    • Wenn die eigene Gesundheit oder die Sicherheit anderer gefährdet ist (Burnout-Risiko, erhöhte Fehlerquote usw.).
  4. So funktioniert die Überlastungsanzeige
    • Inhalte: Genaue Beschreibung der Situation (Was? Wann? Wo? Wie oft?), Ursachen, mögliche Folgen.
    • Form: Am besten schriftlich (per Einschreiben) mit Kopie an Vorgesetzte, ggf. Betriebsrat.
    • Eskalation: Bei Ignorieren – Betriebsrat einbeziehen, ggf. Einigungsstelle oder Aufsichtsbehörde kontaktieren.
  5. Folgen für den Arbeitgeber
    • Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilung vornehmen und Maßnahmen ergreifen (z. B. Personalaufstockung, Arbeitsabläufe verbessern).
    • Keine Reaktion kann zu Haftung und Schadensersatzforderungen führen.
  6. Schutz des Arbeitnehmers
    • Kein Nachteil wegen einer berechtigten Anzeige (§ 612a BGB).
    • Gut dokumentieren (Zeit, Datum, Details) und Beweise sichern (z. B. Dienstpläne, E-Mails).
  7. Tipps und Hinweise
    • Bei chronischem Personalmangel oder gesundheitlicher Belastung frühzeitig reagieren.
    • Überlastungsanzeige sachlich, konkret und nachvollziehbar formulieren.
    • Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um die eigene Position zu untermauern.

Überlastungsanzeige: Ihr Recht bei Personalmangel

Personalmangel am Arbeitsplatz ist mehr als nur ein Ärgernis – er kann Ihre Gesundheit gefährden. Wenn die Arbeit aufgrund fehlender Kollegen kaum noch zu schaffen ist, müssen Sie das nicht schweigend hinnehmen. Die Überlastungsanzeige ist Ihr Recht, um auf diese gefährliche Situation aufmerksam zu machen. Sie dient dazu, den Arbeitgeber über konkrete Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit sowie mögliche Pflichtverletzungen zu informieren und ihn zum Handeln zu bewegen.

Wann eine Überlastungsanzeige notwendig wird: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die Überlastungsanzeige ist ein wichtiges Instrument für Arbeitnehmer, auch wenn sie nicht explizit im Gesetzestext steht. Ihr Fundament liegt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Gesetze verpflichten den Arbeitgeber, die Gesundheit seiner Beschäftigten zu schützen und für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Als Arbeitnehmer sind Sie im Gegenzug verpflichtet, erkannte Gefahren zu melden – und hier kommt die Überlastungsanzeige ins Spiel….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv