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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechnung kann ein kfm. Bestätigungsschreiben sein

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Zwei WC-Container, ein saftiger Streit: War die Rechnung nur eine Zahlungsaufforderung oder ein stillschweigendes Abkommen, das den Deal besiegelte? Ein vermeintlich harmloses Detail in der Geschäftskorrespondenz könnte nun über teure Gewährleistungsansprüche entscheiden.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG München
Datum: 08.01.2025
Aktenzeichen: 7 U 1776/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren und Widerklage im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen aus einem Kaufvertrag über gebrauchte WC-Container
Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Kaufrecht, Gewährleistungsrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Die Partei, die den Kaufvertrag über gebrauchte WC-Container abschloss und einen Anspruch auf Vertragsrückabwicklung sowie auf einen Betrag von 1.950 € geltend machte; zudem wurde von ihr ein weitergehender Schadensersatzanspruch in Höhe von 17.018,50 € erhoben, der im Urteil als unbegründet erklärt wurde.
Beklagte: Die Partei, die die WC-Container veräußerte und in der Berufungsinstanz die Aufhebung beziehungsweise Änderung des erstinstanzlichen Urteils angestrengt hat; ihr Antrag wurde teilweise stattgegeben, während die weitergehende Berufung zurückgewiesen wurde.
Um was ging es?
Sachverhalt: Im Juli 2021 führten die Parteien per WhatsApp Verhandlungen über den Ankauf von zwei gebrauchten WC-Containern; beide sind im Handel und in der Vermietung von WC-Containern tätig, wodurch Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag zur Streitfrage wurden.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob neben der bereits vom Landgericht zuerkannten Rückabwicklung des Kaufvertrags und einem Betrag von 1.950 € auch ein Schadensersatzanspruch in Höhe von[…]


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