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Rechnung kann ein kfm. Bestätigungsschreiben sein

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Zwei WC-Container, ein saftiger Streit: War die Rechnung nur eine Zahlungsaufforderung oder ein stillschweigendes Abkommen, das den Deal besiegelte? Ein vermeintlich harmloses Detail in der Geschäftskorrespondenz könnte nun über teure Gewährleistungsansprüche entscheiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 1776/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG München
  • Datum: 08.01.2025
  • Aktenzeichen: 7 U 1776/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren und Widerklage im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen aus einem Kaufvertrag über gebrauchte WC-Container
  • Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Kaufrecht, Gewährleistungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Klägerin: Die Partei, die den Kaufvertrag über gebrauchte WC-Container abschloss und einen Anspruch auf Vertragsrückabwicklung sowie auf einen Betrag von 1.950 € geltend machte; zudem wurde von ihr ein weitergehender Schadensersatzanspruch in Höhe von 17.018,50 € erhoben, der im Urteil als unbegründet erklärt wurde.
  • Beklagte: Die Partei, die die WC-Container veräußerte und in der Berufungsinstanz die Aufhebung beziehungsweise Änderung des erstinstanzlichen Urteils angestrengt hat; ihr Antrag wurde teilweise stattgegeben, während die weitergehende Berufung zurückgewiesen wurde.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Im Juli 2021 führten die Parteien per WhatsApp Verhandlungen über den Ankauf von zwei gebrauchten WC-Containern; beide sind im Handel und in der Vermietung von WC-Containern tätig, wodurch Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag zur Streitfrage wurden.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob neben der bereits vom Landgericht zuerkannten Rückabwicklung des Kaufvertrags und einem Betrag von 1.950 € auch ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 17.018,50 € besteht.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Das erstinstanzliche Urteil wurde im Kostenpunkt aufgehoben und geändert – insbesondere wurde festgestellt, dass der Klägerin ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 17.018,50 € nicht zusteht, während die weitergehende Widerklage abgewiesen wurde; zusätzlich wurde die weitergehende Berufung der Beklagten zurückgewiesen, die Kosten wurden neu verteilt und das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; Revision wurde nicht zugelassen.
  • Begründung: Das Gericht prüfte die Gewährleistungsansprüche aus dem streitgegenständlichen Kaufvertrag und kam zum Ergebnis, dass ein zusätzlicher Schadensersatzanspruch von 17.018,50 € nicht begründet ist.
  • Folgen: Die Kosten der ersten Instanz werden zu 60 % von der Klägerin und zu 40 % von der Beklagten getragen, im Berufungsverfahren beträgt die Kostenverteilung 57 % beziehungsweise 43 %; das Urteil sowie das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, und es wurden keine weiteren Rechtsmittel zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Die Rolle der Rechnung als Kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Ein Urteil des OLG München

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Urteil vom 08. Januar 2025 (Az.: 7 U 1776/23) eine interessante Entscheidung im Kontext von Kaufverträgen getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob eine Rechnung als Kaufmännisches Bestätigungsschreiben gewertet werden kann und welche Konsequenzen dies für mögliche Schadensersatzansprüche hat. Dieser Artikel beleuchtet den Fall, die Argumente und die Entscheidung des Gerichts, um auch Lesern ohne juristisches Fachwissen ein umfassendes Verständnis zu ermöglichen….


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