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Kfz-Kaskoversicherung – Vergütungsanspruch eines Sachverständigen im Sachverständigenverfahren

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Nach einem Unfall pocht der Versicherer auf sein Kleingedrucktes und weigert sich zu zahlen. Ein Gutachterstreit entbrennt, nachdem eine Werkstatt im Namen des Kunden agiert – wer trägt die Kosten, wenn die Versicherung mauert? Das Urteil zeigt: Nicht jede Rechnung muss beglichen werden, und die Taktik der Werkstätten könnte nach hinten losgehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 29/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Celle Datum: 19.10.2023 Aktenzeichen: 11 U 29/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im zivilrechtlichen Streit um Sachverständigenhonorare Rechtsbereiche: Zivilrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Sachverständiger, der aufgrund vertraglicher Regelungen (gemäß AKB) von mehreren Versicherungsnehmern als zweiter Sachverständiger benannt wurde und Zahlungen verschiedener Sachverständigenhonorare fordert. Beklagte: Versicherung, die ihr Recht zur eigenständigen Benennung eines Sachverständigen nicht ausübte und gegen die Honorarforderung des Klägers vorgeht. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger wurde von mehreren Versicherungsnehmern als zweiter Sachverständiger bestellt, nachdem die Beklagte als Versicherung ihrerseits keinen Sachverständigen benannte. Die Versicherungsnehmer traten ihre Ansprüche an die jeweilige Reparaturwerkstatt ab, die daraufhin den Sachverständigen mit einer Vollmacht beauftragte, in deren Interesse zu handeln. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Kläger trotz der geänderten Benennungsmodalitäten und der ausdrücklichen vertraglichen Regelungen einen Anspruch auf Zahlung der Sachverständigenhonorare hat.


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