Ein harmloser Parkplatz wird zum Schauplatz eines folgenschweren Zusammenstoßes: Wer trägt die Schuld, wenn Blech auf Blech trifft und die Nerven blank liegen? In Braunschweig stritten sich zwei Autofahrer vor Gericht, nachdem es beim Ausparken gekracht hatte – ein Fall, der zeigt, wie schnell aus einem kleinen Missgeschick ein großer Streit entstehen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 114 C 248/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Braunschweig Datum: 19.10.2023 Aktenzeichen: 114 C 248/22 Verfahrensart: Schadensersatzklage im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrzeughalter eines BMW X6, der beim Rückwärtsausparken auf dem Parkplatz der Firma K. in einen Unfall verwickelt wurde und Schadensersatzansprüche geltend macht. Beklagte: Versicherungsnehmerin eines VW Golf, dessen rückwärtsfahrendes Fahrzeug am Unfall beteiligt war; sie wurde zur Zahlung von Schadensersatz sowie zur Übernahme von Sachverständigengebühren verurteilt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Streit beruht auf einem Verkehrsunfall am 31.08.2021 in der S. Straße in B., bei dem der Kläger, der seinen Pkw geparkt hatte, beim Rückwärtsausparken mit dem Fahrzeug der Beklagten kollidierte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagte für den entstandenen Schaden sowie für die Erstattung von Sachverständigengebühren haftet, während weitergehende Forderungen abgewiesen wurden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 2.880,67 € zzgl. Zinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2022) zu zahlen sowie 538,87 € zur Freistellung von Sachverständigengebühren
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Magdeburg, Az.: 3 Ca 2548/14, Urteil vom 14.01.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.100,00 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer personenbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung. Die 1982 geborene Klägerin ist […]