Mitten im idyllischen Brandenburg entbrannte ein Streit, der die Gemüter erhitzt: Ein Maissilo verschwand spurlos von einem Acker. Wer ist der wahre Eigentümer und was bedeutet das für den Handel mit Agrarland? Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 140/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Brandenburg Datum: 28.08.2024 Aktenzeichen: 4 U 140/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Grundstücksrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Macht Zahlungsansprüche geltend, beruft sich auf ihr früheres Eigentum an einem Maissilo und behauptet, dass ihr ab 2015 ein Teil der landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Nutzung übergeben worden sei. Beklagte: Entfernte den Maissilo im Oktober 2018, nachdem das Grundstück infolge der Kündigung eines langjährigen Pachtvertrags und anschließender Zwangsvollstreckung zurückgegeben wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin behauptet, aus dem früheren Eigentum an einem Maissilo auf einem ehemals gepachteten landwirtschaftlichen Grundstück Zahlungsansprüche ableiten zu können. Nachdem der Pachtvertrag gekündigt wurde, erfolgte die Rückgabe des Grundstücks per Zwangsvollstreckung – zum Zeitpunkt der Vollstreckung war der Maissilo noch vorhanden, wurde jedoch im Oktober 2018 von de
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Frankfurt, Az: 2-24 O 95/15, Urteil vom 26.11.2015 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger macht aus eigenem und aus abgetretenem Recht seiner […]