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Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundstückskaufvertrag – ungenehmigte Bauwerke können Sachmangel sein

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Ein Haus gekauft, doch plötzlich ein böses Erwachen: Illegale Bauten auf dem Grundstück! Ein Albtraum für Immobilienkäufer, denn plötzlich steht mehr als nur das eigene Heim auf dem Spiel. Wer trägt die Schuld und wer zahlt die Zeche für Schwarzbauten im Gartenparadies? Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 97/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamburg Datum: 08.07.2024 Aktenzeichen: 5 U 97/23 Verfahrensart: Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Rechtsmittelverfahren Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller im Rechtsmittelverfahren: Diese Partei stellte am 18.07.2023 den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Finanzierung der beabsichtigten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Erfolgsaussichten der Berufung nicht hinreichend sind. Partei, die im vorinstanzlichen Verfahren obsiegt hat: Diese Partei gewann vor dem Landgericht, wobei das vorhandene Rechtsschutzbedürfnis, unter anderem in Höhe von 338.800 € nachgewiesen, eine wichtige Rolle spielte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller beantragte Prozesskostenhilfe zur Finanzierung seiner beabsichtigten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 13.07.2023, in dem eine Klage zugunsten der gegnerischen Partei bestätigt wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Rechtsverfolgung in der zweiten Instanz


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