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Schufa Eintrag löschen: Wann ist das möglich?

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Falsche oder veraltete Schufa-Einträge können Ihre Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen. Doch nicht immer sind die Einträge rechtens. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Schufa-Daten prüfen und unrechtmäßige Einträge löschen lassen können, um Ihre finanzielle Freiheit zurückzugewinnen.

Symbolfoto: 123RF.com


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Grundlagen der Schufa-Einträge

Einträge können positiv (pünktliche Zahlungen, vertragsgemäßes Verhalten) oder negativ (Zahlungsstörungen) sein.
Vor einem negativen Eintrag muss eine zweistufige Mahnung (mindestens zwei schriftliche Mahnungen mit vier Wochen Abstand) erfolgen.

Rechtsvorschriften und Speicherfristen

DSGVO (Art. 6, 15–17) und BDSG regeln Erhebung, Speicherung und Löschung personenbezogener Daten.
Ab 2025 verkürzen sich Speicherfristen für ausgeglichene negative Einträge von 36 auf 18 Monate, sofern die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung beglichen wurde.
Insolvenzvermerke werden sechs Monate nach Restschuldbefreiung gelöscht.

Rechte bei fehlerhaften Einträgen

Datenauskunft: Nach Art. 15 DSGVO kann man einmal jährlich kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft einholen.
Berichtigung/Löschung (Art. 16 und 17 DSGVO): Bei falschen oder unrechtmäßigen Daten kann eine Korrektur oder komplette Entfernung verlangt werden.
Schadensersatz (Art. 82 DSGVO): Bei nachweisbaren Nachteilen durch fehlerhafte Einträge.

Vorgehen bei falschen oder strittigen Forderungen

Selbstauskunft überprüfen und Belege (Zahlungsnachweise, Kündigungsbestätigungen, etc.) sammeln.
Antrag auf Berichtigung oder Löschung an die Schufa und an den meldenden Gläubiger stellen.
Schriftverkehr gut dokumentieren und ggf. Fristen setzen.

Löschungsbedingung[…]


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