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Prozesskostenhilfe – Nachprüfungsverfahren

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Bremer Bürger kämpft vor Gericht – nicht gegen seinen Gegner, sondern gegen den Verlust seiner finanziellen Unterstützung. Wird ihm der Rechtsweg nun versperrt, weil er Unterlagen nicht rechtzeitig einreichte, oder bewahrt ihn das Landesarbeitsgericht vor dem finanziellen Aus? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ta 22/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Bremen
  • Datum: 23.10.2023
  • Aktenzeichen: 2 Ta 22/23
  • Verfahrensart: Sofortbeschwerdeverfahren im arbeitsgerichtlichen Prozesskostenhilfefall
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Prozesskostenhilferecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Wendet sich gegen die Aufhebung der ihm bewilligten Prozesskostenhilfe, die infolge fehlender Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren untersagt wurde.
  • Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven: Hatte in einem Beschluss vom 09. Mai 2023 die ursprünglich bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben, weil der Kläger trotz Aufforderung zur Vorlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Unterlagen nicht reagierte.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Kläger erhielt am 06. Februar 2020 Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung. Im März 2023 forderte das Gericht formlos zur erneuten Darlegung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf, was er trotz Erinnerung im April 2023 und Fristsetzung bis Mai 2023 nicht tat. Daraufhin hob das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven am 09. Mai 2023 die Prozesskostenhilfe auf, woraufhin der Kläger Sofortige Beschwerde einlegte.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die unterbliebene Mitwirkung des Klägers im Nachprüfungsverfahren einen hinreichenden Grund zur Aufhebung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe darstellt.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die sofortige Beschwerde des Klägers wurde stattgegeben. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 09. Mai 2023 wurde aufgehoben und die Prozesskostenhilfe aus dem Beschluss vom 06. Februar 2020 bleibt ohne Zahlungsanordnung erhalten.
  • Folgen: Der Kläger behält seinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, und eine weitere Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Prozesskostenhilfe im Fokus: Ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Bremen

Dieser Artikel beleuchtet einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23. Oktober 2023 (Az.: 2 Ta 22/23), der sich mit der Aufhebung von Prozesskostenhilfe (PKH) aufgrund unterbliebener Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren befasst. Ziel ist es, die komplexen juristischen Zusammenhänge für Leser*innen ohne juristische Vorkenntnisse verständlich darzustellen, insbesondere für diejenigen, die möglicherweise erstmals mit dem Thema Prozesskostenhilfe Antragstellung konfrontiert sind oder sich Sorgen über die mögliche Aufhebung ihrer Kostenübernahme machen.

Der Ausgangspunkt: Bewilligte Prozesskostenhilfe und das Nachprüfungsverfahren

Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven dem Kläger durch Beschluss vom 6. Februar 2020 Prozesskostenhilfe für seine Klage ohne Zahlungsanordnung bewilligt. Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Leistung, die einkommensschwachen Personen den Zugang zum Recht ermöglicht, indem sie die Gerichtskostenhilfe und gegebenenfalls die Rechtsanwaltskosten übernimmt. Ein wesentlicher Aspekt der Prozesskostenhilfe ist das sogenannte Nachprüfungsverfahren. Hierbei überprüft das Gericht in regelmäßigen Abständen, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme weiterhin vorliegen….


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