In Nordhausen entbrannte ein juristischer Kampf um eine Lehrerin, deren Probezeit abrupt endete. War die Kündigung der alleinerziehenden Mutter rechtens, oder verstieß der Rausschmiss gegen fundamentale moralische Grundsätze? Ein Gerichtsurteil wirft nun ein Schlaglicht auf die schmale Gratwanderung zwischen Arbeitgeberinteressen und dem Schutz von Arbeitnehmern in prekären Lebenslagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 109/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Nordhausen Datum: 02.11.2023 Aktenzeichen: 3 Ca 109/23 Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Staatlich geprüfte Technikerin für Hauswirtschaft und Ernährung, seit dem 01.08.2022 als Fachpraxislehrerin beschäftigt; sie bestreitet die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung während der Probezeit, insbesondere im Hinblick auf das ausbleibende Feedback nach den Hospitationen. Arbeitgeber: Staatliche berufsbildende Schule, die über das staatliche Schulamt im Schreiben vom 13.10.2023 die Feststellung der Bewährung der Klägerin während der Probezeit forderte und die Kündigung als wirksam ansieht. Um was ging es? Sachverhalt: Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der Probezeit; die Klägerin unterrichtete seit dem 01.08.2022 an einer staatlichen Schule, erhielt Hospitationen im November 2022 ohne nachfolgende Auswertung, und der Arbei
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Saarbrücken – Az.: 13 S 117/12 – Urteil vom 16.11.2012 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 14.6.2012 – Az. 28 C 340/12 (70) wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der […]