In Nordhausen entbrannte ein juristischer Kampf um eine Lehrerin, deren Probezeit abrupt endete. War die Kündigung der alleinerziehenden Mutter rechtens, oder verstieß der Rausschmiss gegen fundamentale moralische Grundsätze? Ein Gerichtsurteil wirft nun ein Schlaglicht auf die schmale Gratwanderung zwischen Arbeitgeberinteressen und dem Schutz von Arbeitnehmern in prekären Lebenslagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 109/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: ArbG Nordhausen
- Datum: 02.11.2023
- Aktenzeichen: 3 Ca 109/23
- Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Staatlich geprüfte Technikerin für Hauswirtschaft und Ernährung, seit dem 01.08.2022 als Fachpraxislehrerin beschäftigt; sie bestreitet die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung während der Probezeit, insbesondere im Hinblick auf das ausbleibende Feedback nach den Hospitationen.
- Arbeitgeber: Staatliche berufsbildende Schule, die über das staatliche Schulamt im Schreiben vom 13.10.2023 die Feststellung der Bewährung der Klägerin während der Probezeit forderte und die Kündigung als wirksam ansieht.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der Probezeit; die Klägerin unterrichtete seit dem 01.08.2022 an einer staatlichen Schule, erhielt Hospitationen im November 2022 ohne nachfolgende Auswertung, und der Arbeitgeber forderte im Oktober 2023 durch das Schulamt die Feststellung der Bewährung.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die ordentliche Kündigung während der Probezeit rechtlich wirksam ist und ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Bewährung erfüllt wurden.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
- Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits; der Streitwert wurde auf 10.560,00 € festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
Probezeitkündigung im Arbeitsrecht: Der Fall einer Fachpraxislehrerin in Nordhausen
Dieser Artikel beleuchtet ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen (Az.: 3 Ca 109/23 vom 02.11.2023), das sich mit der Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit auseinandersetzt. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Umständen eine solche Kündigung als sittenwidrig oder Treuwidrig einzustufen ist. Der Fall bietet Einblicke in die Arbeitgeberrechte und Arbeitnehmerrechte, die insbesondere für Lehrkräfte relevant sind, die möglicherweise von einer Probezeitkündigung betroffen sind und sich über ihre rechtlichen Grundlagen informieren möchten.
Der Sachverhalt: Kündigung einer Fachpraxislehrerin in der Probezeit
Die Klägerin, eine staatlich geprüfte Technikerin für Hauswirtschaft und Ernährung, war seit dem 01.08.2022 als Fachpraxislehrerin in Vollzeit beim Beklagten beschäftigt. Ihr Arbeitsort war die staatliche berufsbildende Schule E… (SBBS E…) in L…. Vereinbart war eine Probezeit von sechs Monaten, wie im Arbeitsvertrag festgelegt. Ihr Gehalt entsprach der Entgeltgruppe E 9b nach der Anlage der TV-EntgeltO-L und betrug etwa 3.520 €. Die Klägerin ist geschieden und unterhaltspflichtig für zwei Kinder. Während ihrer Probezeit wurde die Klägerin von der Schulleiterin und deren Stellvertreter im Fachtheorieunterricht hospitiert. Diese Hospitationen fanden am 11.11. und am 28.11.2022 statt. Laut Sachverhalt erfolgte im Anschluss an die Hospitationen keine Auswertung mit der Klägerin. Am 13.10….