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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nutzungsausfall nach Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag wegen Sachmangel

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Einmal Skoda, immer Skoda? Für einen Käufer wurde der Traumwagen zum Albtraum, als Mängel ihn zur Rückabwicklung des Kaufs zwangen. Doch damit nicht genug: Nun streitet man vor Gericht, wer die Verantwortung für den unbrauchbaren Wagen übernimmt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 O 44/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Koblenz Datum: 02.11.2023 Aktenzeichen: 15 O 44/23 Rechtsbereiche: Kaufrecht, Gewährleistungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Käufer, der am 02.02.2022 einen gebrauchten PKW Skoda Octavia erworben hat und nach wiederholten, erfolglosen Reparaturversuchen aufgrund anhaltender Mängel seine Rechte durchsetzungsfähig machen wollte. Beklagter: Der Verkäufer, von dem das mangelhafte Fahrzeug erworben wurde und der trotz mehrfacher Reparaturmaßnahmen die Mängel nicht dauerhaft beseitigen konnte; zudem befindet er sich durch die Entgegennahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger kaufte am 02.02.2022 einen gebrauchten Skoda Octavia für 7.200,00 €. Bereits bei Übergabe traten Mängel in Form von wiederkehrenden Fehlermeldungen („P000A“ und „P0011“) mit Startschwierigkeiten auf. Das Fahrzeug wurde insgesamt fünf Mal beim Verkäufer zur Mangelbeseitigung übergeben, wobei die Fehler trotz Reparaturversuchen erneut auftraten. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage der Mängelhaftung im Kaufvertrag und die daraus resultierende Verpflichtung des Verkäufers, den Kaufpreis zu erstatten und das Fahrzeug zurückzunehmen, da die wiederholten Reparaturversuche den Mangel nicht dauerhaft beheben konnten. Zudem stand die Feststellung des Annahmeverzugs des Verkäufers im Mittelpunkt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 7.200,00 € nebst Zinsen ab dem 0


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