Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nutzungsausfall nach Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag wegen Sachmangel

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Einmal Skoda, immer Skoda? Für einen Käufer wurde der Traumwagen zum Albtraum, als Mängel ihn zur Rückabwicklung des Kaufs zwangen. Doch damit nicht genug: Nun streitet man vor Gericht, wer die Verantwortung für den unbrauchbaren Wagen übernimmt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 O 44/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Koblenz
  • Datum: 02.11.2023
  • Aktenzeichen: 15 O 44/23
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Gewährleistungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Der Käufer, der am 02.02.2022 einen gebrauchten PKW Skoda Octavia erworben hat und nach wiederholten, erfolglosen Reparaturversuchen aufgrund anhaltender Mängel seine Rechte durchsetzungsfähig machen wollte.
  • Beklagter: Der Verkäufer, von dem das mangelhafte Fahrzeug erworben wurde und der trotz mehrfacher Reparaturmaßnahmen die Mängel nicht dauerhaft beseitigen konnte; zudem befindet er sich durch die Entgegennahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Kläger kaufte am 02.02.2022 einen gebrauchten Skoda Octavia für 7.200,00 €. Bereits bei Übergabe traten Mängel in Form von wiederkehrenden Fehlermeldungen („P000A“ und „P0011“) mit Startschwierigkeiten auf. Das Fahrzeug wurde insgesamt fünf Mal beim Verkäufer zur Mangelbeseitigung übergeben, wobei die Fehler trotz Reparaturversuchen erneut auftraten.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage der Mängelhaftung im Kaufvertrag und die daraus resultierende Verpflichtung des Verkäufers, den Kaufpreis zu erstatten und das Fahrzeug zurückzunehmen, da die wiederholten Reparaturversuche den Mangel nicht dauerhaft beheben konnten. Zudem stand die Feststellung des Annahmeverzugs des Verkäufers im Mittelpunkt.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 7.200,00 € nebst Zinsen ab dem 07.01.2023 zu zahlen – Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Es wurde festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Entgegennahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet. Die übrige Klage wurde abgewiesen. Zudem trägt der Beklagte die Kosten des Rechtsstre, und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 7.200,00 € festgesetzt.
  • Folgen: Mit dem Urteil der Verkäufer verpflichtet, den Kaufpreis plus die entsprechenden Zinsen zu leisten, sobald das Fahrzeug zurückgegeben wird. Die Feststellung des Annahmeverzugs bekräftigt, dass der Verkäufer die geschuldete Leistung nicht ordnungsgemäß entengenommen hat. Zudem trägt er die Prozesskosten, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Nutzungsausfall nach Fahrzeug Rücktritt: Ein Urteil des LG Koblenz im Fokus

Das Landgericht (LG) Koblenz fällte am 02.11.2023 ein Urteil (Az.: 15 O 44/23), das für viele Autokäufer von Bedeutung sein könnte. Der Fall dreht sich um den Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag aufgrund eines Sachmangels und den daraus resultierenden Anspruch auf Nutzungsausfall. Im Kern geht es darum, ob ein Käufer, der von einem Kaufvertrag zurücktritt, weil das Auto mangelhaft ist, für die Zeit, in der er das Fahrzeug nicht nutzen konnte, eine Entschädigung erhält.

Der Fall: Mangelhafter Skoda Octavia und der Streit um den Nutzungsausfall

Der Kläger erwarb am 02.02.2022 vom Beklagten einen gebrauchten Skoda Octavia mit einer Laufleistung von 98.000 km zum Preis von 7.200 Euro. Kurz nach der Übergabe des Fahrzeugs traten jedoch Probleme auf….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv