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Kfz-Kaskoversicherungsvertrag – Leistungsanspruch bei Kfz-Teilediebstahl

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Nachts verschwanden plötzlich wertvolle Teile vom Wagen – ein Albtraum für jeden Autobesitzer. Doch was passiert, wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen? Ein aktuelles Urteil zeigt, wie ein Gericht die Rechte von Kfz-Versicherten stärkt und die Beweislast neu verteilt. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 356/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 25.10.2023 Aktenzeichen: I-20 U 356/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Versicherungsnehmer, der aus seinem Kaskoversicherungsvertrag einen Anspruch auf Zahlung von 5.735 EUR nebst Zinsen (fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab 01.11.2019) geltend macht. Er brachte in seiner Anhörung den Beweis für das äußere Bild eines Teilediebstahls vor. Beklagte: Partei, die in Berufung ging, jedoch nicht in der Lage war, die gegenüber dem Versicherungsnehmer bestehende Redlichkeitsvermutung zu entkräften oder den Verdacht einer Vortäuschung glaubhaft zu machen. Um was ging es? Sachverhalt: Im Rahmen eines bestehenden Kaskoversicherungsvertrags fordert der Versicherungsnehmer die Auszahlung eines Betrags von 5.735 EUR nebst Zinsen. Er beruft sich auf den Beweis, dass sein Fahrzeug teilweise Opfer eines Diebstahls wurde („äußeres Bild eines Teilediebstahls“), wobei ihm die in solchen Fällen üblicherweise gewährten Beweiserleichterungen zugutekommen. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der vorgelegte Beweis des Versicherungsnehmers ausreichend ist, um den Anspruch aus dem Kaskoversicherungsvertrag zu untermauern, und ob die Beklagte genügend Zweifel an der Echtheit des behaupteten Diebstahls wecken konnte. Was wurde entschieden?


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