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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beherbergungsvertrag – Autoaufbruch auf Parkplatz

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Ein entspannter Hotelaufenthalt – bis zum bösen Erwachen auf dem Parkplatz. Was passiert, wenn Langfinger das Auto aufbrechen und das Hotel jede Verantwortung von sich weist? Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Reisende nicht immer auf die Kulanz der Gastgeber hoffen können, wenn Diebe im Urlaubsparadies zuschlagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 173 C 21722/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG München Datum: 27.10.2023 Aktenzeichen: 173 C 21722/19 Verfahrensart: Zivilverfahren aus Ansprüchen aus Beherbergungsvertrag Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Schadenersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Buchte über booking.com zwei Doppelzimmer mit der Zusage kostenfreien Parkens. Nach Ankunft folgte er der Anweisung einer Mitarbeiterin, sein Fahrzeug auf einem alternativen Parkplatz abzustellen, der als unsicher bekannt war. Aufgrund der mangelhaften Sicherheit kam es zu einem Einbruch mit Diebstahl und Sachschäden. Beklagte: Die Unterkunftsanbieterin, die in ihrer Buchungsbestätigung kostenfreies Parken zusagte und den Kläger auf einen alternativen Parkplatz wies, der sich im Nachhinein als unzureichend gesichert herausstellte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger reservierte für den Zeitraum 25.08. bis 27.08.2016 zwei Doppelzimmer. In der Buchungsbestätigung wurde ein kostenfreier Parkplatz beworben. Beim Eintreffen war der Hotelparkplatz voll, sodass auf Anweisung eines Mitarbeiters ein anderer Parkplatz genutzt wurde, der bereits als Tatort mehrerer Diebstähle galt. Am folgenden Morgen wurde am Pkw des Klägers ein Einbruch festgestellt – einschließlich einer eingeschlagenen Seitenscheibe sowie entwendeter Gegenstände im Gesamtwert von 2.074,89 €; die Fensterreparatur kostete 519 €, wovon 150 € als Selbstbeteiligung zu leisten waren. Kern des Re


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