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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitsverhältnis – auflösende Bedingung im Sinne von § 21 TzBfG

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Ein Schießstandwart kämpft vor Gericht um seinen Job, nachdem sein Arbeitgeber plötzlich Zweifel an seiner Gesundheit hegt. War die überraschende Kündigung rechtens oder ein unzulässiger Schachzug, um ihn loszuwerden? Das Urteil enthüllt, wie dünn das Eis für Arbeitgeber sein kann, wenn sie mit fadenscheinigen Begründungen Arbeitsverhältnisse beenden wollen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Ca 592/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Suhl Datum: 25.10.2023 Aktenzeichen: 6 Ca 592/23 Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit (Kündigungsschutz-/Feststellungsklage) Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Datenschutz Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, der auf Weiterbeschäftigung gemäß dem Arbeitsvertrag vom 01.02.2023 nebst dessen Änderungsvertrag pocht, rückständige Lohnzahlungen verlangt und die Löschung seiner Gesundheitsdaten fordert. Beklagte: Arbeitgeber, der mit der Kündigung vom 06.06.2023 und der Klausel „vorbehaltlich der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ das Arbeitsverhältnis beenden wollte und nun zur Weiterbeschäftigung und Zahlung verurteilt wird. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger bestreitet, dass die Kündigung und die vertragliche Bedingung das Arbeitsverhältnis beendet haben. Er fordert die Weiterbeschäftigung als Schießstandwart (TV-L, Entgeltgruppe 4), rückständige Lohnzahlungen sowie die Löschung der im Rahmen der ärztlichen Untersuchung vom 16.05.2023 erhobenen Gesundheitsdaten. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Kündigung und die ver


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