Ein Schießstandwart kämpft vor Gericht um seinen Job, nachdem sein Arbeitgeber plötzlich Zweifel an seiner Gesundheit hegt. War die überraschende Kündigung rechtens oder ein unzulässiger Schachzug, um ihn loszuwerden? Das Urteil enthüllt, wie dünn das Eis für Arbeitgeber sein kann, wenn sie mit fadenscheinigen Begründungen Arbeitsverhältnisse beenden wollen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Ca 592/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: ArbG Suhl
- Datum: 25.10.2023
- Aktenzeichen: 6 Ca 592/23
- Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit (Kündigungsschutz-/Feststellungsklage)
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Datenschutz
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Arbeitnehmer, der auf Weiterbeschäftigung gemäß dem Arbeitsvertrag vom 01.02.2023 nebst dessen Änderungsvertrag pocht, rückständige Lohnzahlungen verlangt und die Löschung seiner Gesundheitsdaten fordert.
- Beklagte: Arbeitgeber, der mit der Kündigung vom 06.06.2023 und der Klausel „vorbehaltlich der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ das Arbeitsverhältnis beenden wollte und nun zur Weiterbeschäftigung und Zahlung verurteilt wird.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger bestreitet, dass die Kündigung und die vertragliche Bedingung das Arbeitsverhältnis beendet haben. Er fordert die Weiterbeschäftigung als Schießstandwart (TV-L, Entgeltgruppe 4), rückständige Lohnzahlungen sowie die Löschung der im Rahmen der ärztlichen Untersuchung vom 16.05.2023 erhobenen Gesundheitsdaten.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Kündigung und die vereinbarte Bedingung wirksam das Arbeitsverhältnis aufgelöst haben und welche Ansprüche hinsichtlich Weiterbeschäftigung, Lohnzahlungen und Datenschutz bestehen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Arbeitsverhältnis wurde durch die Kündigung vom 06.06.2023 nicht beendet; die Klausel „vorbehaltlich der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ führte nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber wurde verurteilt, den Kläger als Schießstandwart weiter zu beschäftigen sowie Lohnzahlungen in zwei Abschnitten (beginnend jeweils ab dem 01.08.2023 und 01.09.2023) zu leisten und alle Gesundheitsdaten aus der Untersuchung vom 16.05.2023 zu löschen. Die übrigen Klageanträge wurden abgewiesen, und die Gerichtskosten trägt der Arbeitgeber.
- Folgen: Der Kläger behält seinen Arbeitsplatz bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsanträge, erhält rückständige Zahlungen ab den festgelegten Stichtagen, und der Arbeitgeber muss die Gesundheitsdaten löschen sowie die Verfahrenskosten übernehmen. Der Streitwert wurde auf 16.423,48 € festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
Der Fall vor dem Arbeitsgericht Suhl: Auflösende Bedingung im Arbeitsverhältnis und Kündigungsschutz
Das Arbeitsgericht Suhl hatte einen Fall zu entscheiden, der sich um die Wirksamkeit einer Kündigung und einer auflösenden Bedingung im Arbeitsvertrag drehte. Der Kläger, ein Schießstandwart, wehrte sich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch den Beklagten, seinem Arbeitgeber. Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob die im Arbeitsvertrag vereinbarte Bedingung „vorbehaltlich der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hatte und ob die ausgesprochene Kündigung rechtens war….