Als Gerichtsvollzieher vor der Tür standen, eskalierte eine Zwangsvollstreckung in Paderborn. Statt der Duldung folgte der Angriff – nun muss sich ein Rentner für Widerstand und Tätlichkeiten verantworten. Kann er die Bewährung nutzen, um eine Haftstrafe abzuwenden, oder wird der Griff nach dem letzten Strohhalm zum Bumerang? Zum vorliegenden Urteil Az.: 75 Ds-44 Js 393/23-120/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Paderborn
- Datum: 07.11.2023
- Aktenzeichen: 75 Ds-44 Js 393/23-120/23
- Verfahrensart: Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
- Rechtsbereiche: Strafrecht
- Beteiligte Parteien:
- Angeklagte: Türkischer Staatsangehöriger, geboren am 02.11.1971, verheiratet, Vater von drei erwachsenen Kindern sowie einem 11-jährigen Kind und Rentner. Er wird beschuldigt, sich tätlich angreifend gegen Vollstreckungsbeamte sowie Personen, die diesen gleichstehen, verhalten zu haben.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 31.03.2023, gegen 16:35 Uhr, wurden Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei zu einem mutmaßlichen Suizid gerufen. Aufgrund einer Fehleinschätzung des tatsächlichen Einsatzortes – der 1,5 km vom vermuteten Ort entfernt lag – fuhr ein Pkw (Audi Q7) an die Stelle, in dem der Angeklagte auf dem Beifahrersitz saß.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die rechtliche Würdigung der Handlungen des Angeklagten, die als Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen diese und tätlicher Angriff auf ihnen gleichgestellte Personen eingestuft wurden.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
- Begründung: Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die besonderen persönlichen Umstände des Angeklagten – insbesondere seine bisherige Straffreiheit, sein Rentnerstatus und die familiäre Situation – sowie auf die konkreten Umstände des Tathergangs, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigten.
- Folgen: Der Angeklagte muss die festgesetzten Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen selbst tragen. Mit der Aussetzung der Freiheitsstrafe unter Bewährung hat er die Chance, sich straffrei zu bewähren.
Der Fall vor Gericht
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Ein Urteil des AG Paderborn im Fokus
Das Amtsgericht Paderborn fällte am 07. November 2023 ein Urteil (Az.: 75 Ds-44 Js 393/23-120/23) wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde er zur Übernahme der Kosten des Verfahrens und seiner notwendigen Auslagen verpflichtet. Die Entscheidung stützt sich auf die Paragraphen §§ 113 Abs. 1, 114 Abs. 1, 115 Abs. 3, 52 StGB. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe dieses Urteils und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte.
Die Person des Angeklagten und sein Vorleben
Der Angeklagte ist ein 1971 geborener türkischer Staatsangehöriger. Er ist verheiratet, hat mehrere Kinder und bezieht eine monatliche Rente von etwa 1.270,00 Euro. Bis zu diesem Verfahren war er strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, was aus dem Bundeszentralregister ersichtlich ist….