Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gefahrerhebliche Umstände im Versicherungsrecht

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Krankheiten verschweigen, um beim Versicherungsbeitrag zu sparen? Das kann teuer werden. Wer seine Vorerkrankungen nicht angibt, riskiert im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes. Was Versicherungsnehmer unbedingt wissen müssen. Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG): Versicherungsnehmer müssen alle vom Versicherer abgefragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß angeben. Gefahrerhebliche Umstände: Dazu zählen unter anderem Vorerkrankungen, besondere Hobbys oder Änderungen in beruflichen oder baulichen Verhältnissen, die das Risiko erhöhen. Form der Angaben: Der Versicherer stellt Fragen in Textform; Antworten müssen schriftlich dokumentiert werden, damit sie nachweisbar sind. Konsequenzen bei Verstößen: Je nach Verschuldensgrad (von fahrlässig bis vorsätzlich) können Vertragsanpassung, Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung drohen. Leistungsfreiheit besteht, wenn der Versicherer im Schadensfall aufgrund falscher Angaben nicht zahlen muss. Rücktritts- und Kündigungsrechte: Der Versicherer kann innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Pflichtverletzung reagieren. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind weitreichendere Sanktionen (etwa Rücktritt) möglich. Nachträgliche Änderungen: Steigt das Risiko nach Vertragsabschluss erheblich (z. B. Aufnahme gefährlicher Hobbys, bauliche Veränderungen), muss dies dem Versicherer umgehend mitgeteilt werden. Belehrung durch den Versicherer: Eine schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen falscher Angaben ist verpflichtend. Ohne korrekte Belehrung sind manche Sanktionen (z. B. Rücktritt) ausgeschlossen. Kausalitätsgegenbeweis: Versicherungsnehmer können sich entlasten, indem sie nachweisen, dass der verschwiegenen Umsta


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv