Während die Inflation die Republik in Atem hält, entbrennt ein Streit um die begehrte Ausgleichsprämie: Wer in der Altersteilzeit die Füße hochlegt, soll leer ausgehen? Ein Urteil in Hamm schürt nun die Debatte, ob Ruhestand auf Raten wirklich vom Teuerungsausgleich ausgeschlossen sein darf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 SLa 27/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
- Datum: 11.06.2024
- Aktenzeichen: 16 SLa 27/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Langjähriger Mitarbeiter (seit 1978 beschäftigt, Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di), der den Anspruch auf eine tarifvertragliche Sonderzahlung in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit geltend macht.
- Arbeitgeber: Unternehmen beziehungsweise deren Rechtsvorgänger, Mitglied im Arbeitgeberverband AVEW, das einen Tarifvertrag zur Tabellenvergütung anwendet und in den Berufungsprozess involviert ist.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger fordert während der Freistellungsphase der Altersteilzeit eine einmalige, tarifvertragliche Sonderzahlung (Inflationsausgleichsprämie) in Höhe von 3.000,00 EUR gemäß § 3 Nr. 11c EStG. Grundlage ist eine Altersteilzeitvereinbarung aus dem Jahr 2016 sowie ein anwendbarer Tarifvertrag.
- Kern des Rechtsstreits: Es wird strittig, ob dem Kläger in der Freistellungsphase der Altersteilzeit der Anspruch auf die tarifvertragliche Sonderzahlung zusteht.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, und der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits; zudem wurde die Revision zugelassen.
- Folgen: Der Kläger erhält die geforderte Sonderzahlung nicht und muss die Verfahrenskosten tragen. Die Zulassung der Revision ermöglicht eine weitere Überprüfung des Urteils durch höhere Instanzen.
Der Fall vor Gericht
Freistellungsphase Altersteilzeit: Kein Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie? – Das Urteil des LAG Hamm
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat am 11. Juni 2024 unter dem Aktenzeichen 16 SLa 27/24 ein Urteil gefällt, das sich mit dem Anspruch eines Arbeitnehmers in der Freistellungsphase der Altersteilzeit auf die sogenannte Inflationsausgleichsprämie auseinandersetzt. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der sich in der passiven Phase der Altersteilzeit befindet, Anspruch auf diese Sonderzahlung hat, die durch einen Tarifvertrag geregelt ist. Dieses Urteil ist besonders relevant für Arbeitnehmer in Altersteilzeitmodellen und wirft Fragen hinsichtlich ihrer tarifvertraglichen Ansprüche auf.
Der Fall vor Gericht: Die Hintergründe
Der Kläger, seit August 1978 bei der Beklagten (bzw. deren Rechtsvorgängerinnen) beschäftigt und Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), befand sich in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit. Die Beklagte ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. (AVEW). Auf das Arbeitsverhältnis fand der Tarifvertrag über die Tabellenvergütungen und Vergütungen für Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende der Tarifgruppe Integration des AVEW Anwendung. Kern des Streits war die tarifvertraglich vereinbarte Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG in Höhe von 3.000 Euro….