Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Hamm
Datum: 07.11.2023
Aktenzeichen: I-10 W 61/23
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht Rheda-Wiedenbrück; Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Beschwerdeführer: Setzt sich für die Wirksamkeit des notariellen Erbvertrags ein, der ihn als Erben bestimmt; legte gegen den Beschluss des Nachlassgerichts Beschwerde ein.
Antragstellerin: Frau Q. O., geborene D.; vertrat im Erbscheinverfahren die Auffassung, dass der Erbvertrag unwirksam sei und sie infolgedessen nach gesetzlicher Erbfolge beerbt würde – sie verstarb während des Verfahrens.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Erblasser hinterließ ohne weitere testamentarische Verfügungen einen notariellen Erbvertrag, der den Beschwerdeführer als Erben einsetzte; die Antragstellerin machte geltend, der Vertrag sei unwirksam, sodass die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommen müsste.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die durch den notariellen Erbvertrag geregelte Erbeinsetzung des Beschwerdeführers wirksam ist oder ob statt dessen die gesetzliche Erbfolge maßgeblich sein soll.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beschwerde des Beschwerdeführers wurde zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen; der Be[…]