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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbvertrag – Einsetzung eines bei einer Tagespflege im Fahrdienst Beschäftigten als Erben

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Ein ungewöhnlicher Fall vor dem Oberlandesgericht: Ein Tagespflege-Fahrdienstmitarbeiter wird zum Alleinerben bestimmt. War der Erblasser wirklich Herr seiner Sinne, oder spielte hier mehr als nur Dankbarkeit eine Rolle? Ein Erbstreit entbrennt, der die Frage aufwirft, wie nahbar Nächstenliebe und wie trügerisch der letzte Wille sein kann.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Hamm
Datum: 07.11.2023
Aktenzeichen: I-10 W 61/23
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht Rheda-Wiedenbrück; Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Beschwerdeführer: Setzt sich für die Wirksamkeit des notariellen Erbvertrags ein, der ihn als Erben bestimmt; legte gegen den Beschluss des Nachlassgerichts Beschwerde ein.
Antragstellerin: Frau Q. O., geborene D.; vertrat im Erbscheinverfahren die Auffassung, dass der Erbvertrag unwirksam sei und sie infolgedessen nach gesetzlicher Erbfolge beerbt würde – sie verstarb während des Verfahrens.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Erblasser hinterließ ohne weitere testamentarische Verfügungen einen notariellen Erbvertrag, der den Beschwerdeführer als Erben einsetzte; die Antragstellerin machte geltend, der Vertrag sei unwirksam, sodass die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommen müsste.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die durch den notariellen Erbvertrag geregelte Erbeinsetzung des Beschwerdeführers wirksam ist oder ob statt dessen die gesetzliche Erbfolge maßgeblich sein soll.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beschwerde des Beschwerdeführers wurde zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen; der Be[…]


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