Das Wichtigste in Kürze
Gericht: AG Marburg
Datum: 03.11.2023
Aktenzeichen: 74 F 809/23 WH
Verfahrensart: Beschluss im familienrechtlichen Verfahren zur vorläufigen Zuweisung des Familienhundes
Rechtsbereiche: Familienrecht
Beteiligte Parteien:
Antragsteller: Fordert die alleinige Nutzung des Hundes während der Trennungszeit unter Hinweis darauf, dass er den Kaufpreis bei der gemeinsamen Anschaffung entrichtete.
Antragsgegnerin: Wird verpflichtet, den Hund sowie alle zugeordneten Gegenstände (Impfpass, Leine, Geschirr/Halsband, Hundesteuermarke, Futternäpfe, Hundebett, Kuscheltiere) unbürokratisch herauszugeben; ihr Gegenvorschlag, den Hund für sich zu beanspruchen, wurde zurückgewiesen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die ehemals gemeinsam lebenden Eheleute streiten nach der Trennung um die Vorläufige Zuweisung des Familienhundes, der 2012 gemeinsam angeschafft wurde, wobei der Antragsteller den Kaufpreis gezahlt hat. Der Hund soll bis zur Rechtskraft der Scheidung oder Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft zugewiesen werden.
Kern des Rechtsstreits: Es wird darüber gestritten, ob die alleinige Nutzung des Hundes während der Trennungszeit zugunsten des Antragstellers erfolgen soll und inwieweit dessen finanzielle Beteiligung an der Anschaffung hierfür entscheidend ist.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der Hund und alle zugehöri[…]