Ein Auffahrunfall in Düsseldorf wird zum juristischen Fallstrick, als ein junger Mann nach dem Blechschaden die Straße überquert und schwer verletzt wird. War der ursprüngliche Unfall Auslöser einer unglückseligen Kette von Ereignissen, oder trugen ganz andere Umstände zu der Tragödie bei? Ein Gericht muss nun entscheiden, wo die Verantwortung endet und das Schicksal seinen Lauf nimmt. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-1 U 183/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Düsseldorf
- Datum: 07.11.2023
- Aktenzeichen: I-1 U 183/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Appellantin, die im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs Schadensersatzzahlungen zugunsten von Herrn Q. geleistet hat und Ersatz verlangt.
- Beklagte: Partei, gegen die der Ersatzanspruch gerichtet ist, da ihr versicherter Pkw im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall eine Rolle spielte.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 22.12.2015 ereignete sich an der Kreuzung E.-Straße/F.-Straße in U. ein Verkehrsunfall, bei dem Herr Q. als Beifahrer im Fahrzeug seiner Mutter schwer verletzt wurde, nachdem ein Pkw, der bei der Beklagten haftpflichtversichert ist, schuldhaft in das Fahrzeug fuhr.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um den Anspruch der Klägerin auf Ersatz der von ihr geleisteten Schadensersatzzahlungen zugunsten von Herrn Q. im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt sie, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; zudem wurde geregelt, dass dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner gestattet wird, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden.
- Folgen: Die Klägerin erhält keinen Ersatz für ihre geleisteten Zahlungen und muss die Berufungskosten tragen, während das vorläufig vollstreckbare Urteil eine zeitnahe Durchsetzung der Entscheidung ermöglicht.
Der Fall vor Gericht
Verkehrsunfall in Düsseldorf: Das Urteil des OLG Düsseldorf zum Auffahrunfall und Zurechnungszusammenhang
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.11.2023 (Az.: I-1 U 183/22) eine Entscheidung zu einem Verkehrsunfall getroffen, bei dem es um die Frage der Haftung und den sogenannten Zurechnungszusammenhang ging. Im Kern des Falls stand ein Auffahrunfall im Kreuzungsbereich E.-straße/F.-straße in U., der sich am 22.12.2015 ereignet hatte und zu schweren Verletzungen eines jungen Mannes namens Q. führte. Die Entscheidung des Gerichts wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Fragen der Schadensersatzansprüche und Haftung im Verkehrsrecht, insbesondere wenn mehrere Faktoren zu einem Schaden beitragen.
Die Ausgangslage: Ein Auffahrunfall mit Folgen
Der Unfall ereignete sich, als Herr F. V. mit einem bei der Beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Pkw auf das Fahrzeug auffuhr, in dem Q. als Beifahrer mit seiner Mutter unterwegs war. Beide Fahrzeuge blieben im Kreuzungsbereich stehen, die Warnblinkanlagen waren eingeschaltet, und Herr V. hatte ein Warndreieck aufgestellt. Soweit ist der Fall ein typischer Auffahrunfall. Was diesen Fall aber von vielen anderen unterscheidet, ist das, was danach geschah. Nachdem die Mutter des Geschädigten das Fahrzeug verlassen hatte, um die Polizei zu verständigen, überquerte Q….