Ein Kranker klagte, der Chef zahlte nicht – ein Streit, der vor Gericht landete und die Frage aufwarf: Wer lügt hier? War der Arbeitnehmer wirklich zu krank zum Arbeiten, oder versuchte er, sich auf Kosten der Firma einen faulen Lenz zu machen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 Sa 263/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln 10. Kammer Datum: 03.11.2023 Aktenzeichen: 10 Sa 263/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im arbeitsrechtlichen Streit um Entgeltfortzahlung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, der den Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend machte; sein Anspruch stützte sich auf den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit im fraglichen Zeitraum durch die behandelnde Ärztin. Beklagte: Arbeitgeber, der den Anspruch bestritt und mit der eingelegten Berufung das erstinstanzliche Urteil angreifen wollte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger beantragte Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 24.05.2022 bis zum 01.06.2022; seine Arbeitsunfähigkeit wurde im Rahmen einer Beweisaufnahme durch die Aussage der behandelnden Ärztin festgestellt. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Kläger aufgrund der belegten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen; die Beklagte trägt die Kosten der Berufung, und die Revision wurde nicht zugelassen. Folgen: Das erstinstanzliche Urteil wird bestätigt, wodurch der Anspruch des Klägers auf Entgeltfortzahlung bestehen bleibt, während die Beklagte zur Übernahme der Berufungskosten verurteilt wird.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Ein junger Mann wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth zur Rückzahlung von 10.400 Euro verurteilt, weil er Gelder aus einem Kryptowährungsbetrug für unbekannte Täter weitergeleitet hatte. Obwohl er selbst Opfer des Betrugs wurde, sah das Gericht in seinem Handeln leichtfertige Geldwäsche, da er die Herkunft der Gelder aus kriminellen Machenschaften hätte erkennen […]