Ein bitterer Streit um entgangene Urlaubstage und versprochenes Geld: War die Erholung des Arbeitnehmers am Ende wertlos? Ein Gericht musste klären, ob der ehemalige Chef die Zeche für die versäumte Entspannung zahlen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 83/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Datum: 09.11.2023 Aktenzeichen: 5 Sa 83/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger (Arbeitnehmer): Schwerbehinderter ehemaliger Mitarbeiter, der von 21. August 2006 bis 31. Juli 2022 beim Unternehmen beschäftigt war und nun Abgeltung von Urlaub sowie Tarifliches Urlaubsgeld für die Jahre 2021 und 2022 fordert. Er war im gesamten Kalenderjahr 2021 und bis zu seinem Ausscheiden dauerhaft arbeitsunfähig. Beklagter (Arbeitgeber): Das Unternehmen, das das Arbeitsverhältnis durch eine Krankheitsbedingte Kündigung zum 2. Februar 2022 beendete und im darauffolgenden Kündigungsschutzverfahren einen Vergleich mit dem Kläger schloss. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger macht seinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung und tarifliches Urlaubsgeld für 2021 und 2022 geltend. Er war in diesem Zeitraum durchgängig krank und konnte seiner Arbeit nicht nachgehen. Das Arbeitsverhältnis endete infolge einer krankheitsbedingten Kündigung, woraufhin ein Vergleich im Kündigungsschutzverfahren getroffen wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Fra
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Kreditkartenmissbrauch: So handeln Sie richtig und minimieren Sie Ihre Verluste Die Zahlmethode der Kreditkartenzahlung ist mittlerweile sowohl im Internet als auch bei dem Offlineshopping weitverbreitet. Nahezu jeder Händler akzeptiert diese Form der Bezahlung und auch bei den Kunden ist die Zahlweise enorm beliebt. Bedauerlicherweise gehen mit der Kreditkartenzahlung auch sehr […]