Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Urlaubsabgeltung – zusätzliches Urlaubsgeld – gesetzlicher Mindesturlaub

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein bitterer Streit um entgangene Urlaubstage und versprochenes Geld: War die Erholung des Arbeitnehmers am Ende wertlos? Ein Gericht musste klären, ob der ehemalige Chef die Zeche für die versäumte Entspannung zahlen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 83/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Datum: 09.11.2023 Aktenzeichen: 5 Sa 83/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger (Arbeitnehmer): Schwerbehinderter ehemaliger Mitarbeiter, der von 21. August 2006 bis 31. Juli 2022 beim Unternehmen beschäftigt war und nun Abgeltung von Urlaub sowie Tarifliches Urlaubsgeld für die Jahre 2021 und 2022 fordert. Er war im gesamten Kalenderjahr 2021 und bis zu seinem Ausscheiden dauerhaft arbeitsunfähig. Beklagter (Arbeitgeber): Das Unternehmen, das das Arbeitsverhältnis durch eine Krankheitsbedingte Kündigung zum 2. Februar 2022 beendete und im darauffolgenden Kündigungsschutzverfahren einen Vergleich mit dem Kläger schloss. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger macht seinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung und tarifliches Urlaubsgeld für 2021 und 2022 geltend. Er war in diesem Zeitraum durchgängig krank und konnte seiner Arbeit nicht nachgehen. Das Arbeitsverhältnis endete infolge einer krankheitsbedingten Kündigung, woraufhin ein Vergleich im Kündigungsschutzverfahren getroffen wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Fra


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv