Bekommen oder nicht bekommen? Ein Gericht in Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ältere Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit leer ausgehen dürfen, wenn es um die Inflationsausgleichsprämie geht. Es geht um viel Geld und die Frage, ob eine Auszeit wirklich eine Auszeit vom Arbeitsverhältnis ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 1186/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
- Datum: 19.07.2024
- Aktenzeichen: 7 Sa 1186/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Langjähriger Arbeitnehmer, der seit dem 01.01.1989 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist und die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie fordert.
- Beklagte: Eine als GmbH organisierte Einrichtung des Bundes, zuständig für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und Verwaltung des deutschen Autobahnnetzes, welche die geforderte Prämie weitgehend bestreitet.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Zwischen den Parteien bestand ein Arbeitsverhältnis, das durch einen Änderungsvertrag vom 01.08.2021 bis zum 30.09.2023 im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses auf tariflicher Basis ergänzt wurde. Im Mittelpunkt des Streits steht die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht darum, ob und in welchem Umfang die Beklagte verpflichtet ist, eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen – konkret, ob dem Kläger ein Betrag von EUR 1.000,00 netto zuzüglich Zinsen seit dem 02.12.2022 zuzusprechen ist, während weitergehende Ansprüche abgewiesen werden.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.000,00 netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2022 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Weiterhin trägt der Kläger die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu zwei Dritteln und die Beklagte zu einem Drittel, während in der zweiten Instanz die Kosten im Verhältnis von einem Drittel (Kläger) zu zwei Dritteln (Beklagte) verteilt werden. Zusätzlich wurde der Revision für die Beklagte zugelassen.
- Folgen: Die Beklagte muss die festgesetzte Zahlung nebst Zinsen leisten, und die Kostenverteilung wirkt sich bei den verschiedenen Instanzen unterschiedlich aus. Die Zulassung der Revision ermöglicht es der Beklagten, das Urteil erneut überprüfen zu lassen.
Der Fall vor Gericht
Inflationsausgleichsprämie in der Altersteilzeit: LAG Düsseldorf entscheidet über Ansprüche in der Freistellungsphase
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat am 19. Juli 2024 unter dem Aktenzeichen 7 Sa 1186/23 ein Urteil zur Frage des Anspruchs auf eine Inflationsausgleichsprämie während der Freistellungsphase der Altersteilzeit gefällt. Der Fall betraf einen Kläger, der sich in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit einer Freistellungsphase befand und von seinem Arbeitgeber die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie forderte. Die Entscheidung des Gerichts ist insbesondere für ältere Arbeitnehmer in Altersteilzeit relevant, die sich fragen, ob sie ebenfalls Anspruch auf diese Prämie haben.
Der Hintergrund: Altersteilzeit und Inflationsausgleich
Die Altersteilzeit ist ein Arbeitszeitmodell, das älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen soll….