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Inflationsausgleichsprämie – Altersteilzeit – Freistellungsphase

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Bekommen oder nicht bekommen? Ein Gericht in Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ältere Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit leer ausgehen dürfen, wenn es um die Inflationsausgleichsprämie geht. Es geht um viel Geld und die Frage, ob eine Auszeit wirklich eine Auszeit vom Arbeitsverhältnis ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 1186/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 19.07.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 1186/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Langjähriger Arbeitnehmer, der seit dem 01.01.1989 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist und die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie fordert. Beklagte: Eine als GmbH organisierte Einrichtung des Bundes, zuständig für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und Verwaltung des deutschen Autobahnnetzes, welche die geforderte Prämie weitgehend bestreitet. Um was ging es? Sachverhalt: Zwischen den Parteien bestand ein Arbeitsverhältnis, das durch einen Änderungsvertrag vom 01.08.2021 bis zum 30.09.2023 im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses auf tariflicher Basis ergänzt wurde. Im Mittelpunkt des Streits steht die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Kern des Rechtsstreits: Es geht darum, ob und in welchem Umfang die Beklagte verpflichtet ist, eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen – konkret, ob dem Kläger ein Betrag von EUR 1.000,00 netto zuzüglich Zinsen seit dem 02.12.2022 zuzusprechen ist, während weitergehende Ansprüche abgewiesen werden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.00


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