Ein riskantes Spiel mit der Gesundheit: Was passiert, wenn Ärzte ihre Aufklärungspflicht vernachlässigen? Eine Patientin zog vor Gericht, um für vermeintliche Versäumnisse zur Rechenschaft zu ziehen, doch die Richter sahen die Sache anders. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 147/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 09.11.2023 Aktenzeichen: 12 U 147/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilprozess Rechtsbereiche: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert Schmerzensgeld (mindestens 80.000 €), eine monatliche Schmerzensgeldrente, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie die Feststellung weiterer Ersatzpflichten aufgrund einer behauptet fehlerhaften ärztlichen Behandlung ab Juni 2013. Sie legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus ein. Hausärztin: Behandelte die Klägerin zunächst im Juni 2013 bei Beschwerden wie blauen Flecken und Einblutungen und ordnete bei anhaltenden weiteren Symptomen im August 2013 eine Koloskopie an, die am 03.09.2013 ohne Befund durchgeführt wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin suchte aufgrund von Symptomen wie blauen Flecken, Einblutungen und weiteren Beschwerden im Juni 2013 ihre Hausärztin auf. Ein nachfolgender Arztbesuch im August 2013 führte zu einer Koloskopie am 03.09.2013, deren Befund unauffällig war. Es wird behauptet, dass die Behandlung fehlerhaft war. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob das behauptet fehlerhafte ärztliche Vorgehen einen Anspruch auf Schmerzensgeld und weitere Schadensersatzleistungen begründet. Was wurde entschieden? Entscheidung:
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle: Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite des KG Berlin handelt! Die neue Tabelle geht aus von den in § 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung festgesetzten Regelbeträgen ab 01. 07. 1999 für das in Artikel 3 […]