Nach einem unverschuldeten Fahrradunfall blieb eine Radfahrerin auf den Gutachterkosten sitzen – bis jetzt! Ein Gerichtsurteil in Cochem gibt Betroffenen nun Rückenwind im Kampf gegen Versicherungen, die sich vor der Schadensregulierung drücken wollen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 C 130/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Cochem Datum: 08.11.2023 Aktenzeichen: 22 C 130/23 Verfahrensart: Schadensersatzklage im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Versicherungsvertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Sie machte im Anschluss an den Verkehrsunfall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geltend, insbesondere die Erstattung der angefallenen Sachverständigenkosten. Ihre Argumentation beruhte darauf, dass angesichts der hohen Reparaturkosten – obwohl der reine Schadenwert relativ gering war – die Inanspruchnahme eines Sachverständigen notwendig und zweckmäßig war. Beklagte: Sie wurde im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall haftbar gemacht und forderte, dass die Klägerin ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen müsste, indem sie sich etwa auf einen Kostenvoranschlag zur Schadensermittlung beschränke. Diese Einwände wurden jedoch vom Gericht nicht anerkannt. Um was ging es? Sachverhalt: Am 10.10.2022 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrrad beschädigt wurde. Zwar wurde der Schaden mit rund 300,00 € beziffert, jedoch fielen aufgrund der hohen Reparaturkosten (brutto 2.300,00 €) auch erhebliche Sachverständigenkosten an, die zu einem Ersatza
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Frankfurt (Oder), Az.: 3 Ca 1967/13, Urteil vom 03.04.2014 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.373,45 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf je 404,28 € brutto seit dem 01.12.2012 und 01.01.2013 sowie jeweils auf 414,99 € brutto seit dem 01.02., […]