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Bußgeldverfahren – Herausgabe der Messreihe bei Geschwindigkeitsverstoß

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Blitz und Bußgeld – ein Albtraum für Autofahrer? Ein Gericht in Oldenburg rollt nun einen Fall auf, der vielen Betroffenen Hoffnung geben könnte. Ging es bei der Radarfalle wirklich mit rechten Dingen zu, oder wurde hier unsauber gemessen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 188/23 (785 Js 27970/23) | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Oldenburg Datum: 09.11.2023 Aktenzeichen: 2 ORbs 188/23 (785 Js 27970/23) Verfahrensart: Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil, in dem ihm wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 338 € und ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt wurde. Er macht insbesondere den Anspruch auf Herausgabe der Messreihe geltend. Amtsgericht Cloppenburg: Hat im ursprünglichen Urteil den Betroffenen verurteilt und damit im Rechtsfolgenausspruch die entsprechenden Sanktionen festgelegt, die nun im Umfang aufgehoben wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde aufgrund des fahrlässigen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Neben der Geldbuße und dem Fahrverbot besteht insbesondere Streit darüber, ob er einen Anspruch auf die Herausgabe der vollständigen Messreihe der ermittelten Geschwindigkeitswerte hat. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob der Betroffene einen Anspruch auf die vollständige Messreihe hat und ob die verfahrens- und materiellrechtlichen Rügen gegen das erstinstanzliche Urteil ausreichend berücksichtigt wurden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urt


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