Blitz und Bußgeld – ein Albtraum für Autofahrer? Ein Gericht in Oldenburg rollt nun einen Fall auf, der vielen Betroffenen Hoffnung geben könnte. Ging es bei der Radarfalle wirklich mit rechten Dingen zu, oder wurde hier unsauber gemessen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 188/23 (785 Js 27970/23) | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Oldenburg
- Datum: 09.11.2023
- Aktenzeichen: 2 ORbs 188/23 (785 Js 27970/23)
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Beteiligte Parteien:
- Betroffener: Wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil, in dem ihm wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 338 € und ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt wurde. Er macht insbesondere den Anspruch auf Herausgabe der Messreihe geltend.
- Amtsgericht Cloppenburg: Hat im ursprünglichen Urteil den Betroffenen verurteilt und damit im Rechtsfolgenausspruch die entsprechenden Sanktionen festgelegt, die nun im Umfang aufgehoben wurden.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene wurde aufgrund des fahrlässigen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Neben der Geldbuße und dem Fahrverbot besteht insbesondere Streit darüber, ob er einen Anspruch auf die Herausgabe der vollständigen Messreihe der ermittelten Geschwindigkeitswerte hat.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob der Betroffene einen Anspruch auf die vollständige Messreihe hat und ob die verfahrens- und materiellrechtlichen Rügen gegen das erstinstanzliche Urteil ausreichend berücksichtigt wurden.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, während die Rechtsbeschwerde im Übrigen als unbegründet verworfen wird. Zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch hinsichtlich der Kosten der Rechtsbeschwerde – wird der Fall an das Amtsgericht zurückverwiesen.
- Begründung: Die Verfahrensrüge des Betroffenen wurde ordnungsgemäß dargelegt, insbesondere im Hinblick auf seinen Anspruch auf Herausgabe der Messreihe, zu dessen Klärung es noch offenen Ermessensspielraum gibt. Da der Senat noch keine Entscheidung über den Anspruch getroffen hat und der Betroffene nachweislich die Messreihenbilder anfordern wollte, wurde der Fall zur weiteren Prüfung über diesen Anspruch an das Amtsgericht zurückverwiesen.
- Folgen: Das ursprüngliche Urteil verliert in Bezug auf die festgesetzten Rechtsfolgen seine Wirksamkeit. Das Amtsgericht muss den Fall neu verhandeln und dabei auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde entscheiden.
Der Fall vor Gericht
Der Fall vor dem OLG Oldenburg: Herausgabe der Messreihe bei Geschwindigkeitsverstoß im Fokus
Dieser Artikel beleuchtet einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 09.11.2023 (Az.: 2 ORbs 188/23), der sich mit der Frage auseinandersetzt, inwieweit ein Betroffener in einem Bußgeldverfahren Anspruch auf die Herausgabe der gesamten Messreihe bei einem Geschwindigkeitsverstoß hat. Der Fall ist besonders relevant für Verkehrsteilnehmer, die mit einem Bußgeldbescheid oder sogar einem Fahrverbot konfrontiert sind und die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung anzweifeln….