Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeitsversicherung – Zeugnis des behandelnden Arztes

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Ein Versicherungsnehmer kämpft um seine Existenz, doch das Gericht sieht keine Chance: War er wirklich berufsunfähig oder nur ungeschickt im Umgang mit Paragraphen? Der Traum von der Absicherung im Fall der Fälle droht zu platzen, denn ohne Geld kein Recht – und ohne überzeugende Argumente erst recht nicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 206/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 09.11.2023 Aktenzeichen: I-20 U 206/23 Verfahrensart: Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Antragsteller, der Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren begehrt; sein Antrag wurde zurückgewiesen, weil die angestrebte Rechtsverfolgung bereits keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot und die erforderliche Begründung für die Berufung nicht vorlag. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger beantragte Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren, das sich u.a. gegen die Abweisung einer Stufenklage und zugehöriger Zahlungsanträge richtete. In einem früheren Verfahren hatte das Landgericht diverse Anträge abgewiesen. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob der Kläger trotz unzureichender Erfolgsaussichten und fehlender, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wurde zurückgewiesen. Begründung: Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bot keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Insbesondere war die Berufung gegen die Abweisung der Stufenklage unzulässig, da eine den Anforderungen des § 520 III ZPO entsprechende Begründung für die Zulässi


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv