Ein Versicherungsnehmer kämpft um seine Existenz, doch das Gericht sieht keine Chance: War er wirklich berufsunfähig oder nur ungeschickt im Umgang mit Paragraphen? Der Traum von der Absicherung im Fall der Fälle droht zu platzen, denn ohne Geld kein Recht – und ohne überzeugende Argumente erst recht nicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 206/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 09.11.2023 Aktenzeichen: I-20 U 206/23 Verfahrensart: Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Antragsteller, der Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren begehrt; sein Antrag wurde zurückgewiesen, weil die angestrebte Rechtsverfolgung bereits keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot und die erforderliche Begründung für die Berufung nicht vorlag. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger beantragte Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren, das sich u.a. gegen die Abweisung einer Stufenklage und zugehöriger Zahlungsanträge richtete. In einem früheren Verfahren hatte das Landgericht diverse Anträge abgewiesen. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob der Kläger trotz unzureichender Erfolgsaussichten und fehlender, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wurde zurückgewiesen. Begründung: Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bot keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Insbesondere war die Berufung gegen die Abweisung der Stufenklage unzulässig, da eine den Anforderungen des § 520 III ZPO entsprechende Begründung für die Zulässi
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Hamm – Az.: I-9 U 10/19 – Urteil vom 08.11.2019 Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.10.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.795,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem […]