Ein junger Elektroniker kämpft um seinen Job, doch der Arbeitgeber will die Trennung – notfalls mit allen Mitteln. Im Streit um eine Kündigung wird das Gericht zum Schiedsrichter über eine mögliche Zwangsscheidung am Arbeitsplatz. Kann eine Abfindung den Verlust des Arbeitsplatzes wirklich ausgleichen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 Sa 866/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen Datum: 08.11.2023 Aktenzeichen: 13 Sa 866/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger (Arbeitnehmer): Langjähriger Mitarbeiter, der als Auszubildender begann, später als Elektroniker arbeitete und in betrieblichen Vertretungen aktiv war. Er fordert die Bestätigung des Beendigungsdatums seines Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung einer Abfindung von 23.500,-€. Arbeitgeber (Unternehmen): Das Unternehmen, das den arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag eingebracht und in der Berufung versucht hat, das ursprünglich ergangene Urteil zu modifizieren. Es wird zur Zahlung der Abfindung und zur Anerkennung des vereinbarten Beendigungsdatums verpflichtet. Um was ging es? Sachverhalt: Streitgegenstand ist ein Arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag. Es geht um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis korrekt zum 31.10.2019 aufgelöst wu
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Düsseldorf Az: I-10 U 24/07 Urteil vom 25.10.2007 Vorinstanz: LG Düsseldorf, Az.: 15 O 20/05 Leitsätze: 1. Die Kautionsvereinbarung in einem Pachtvertrag über eine Gaststätte, der Pächter stellt eine Barkaution „als Sicherheit für sämtliche Ansprüche des Verpächters aus diesem Vertrag und aus der laufenden Geschäftsverbindung“, ist gemäß §§ 157, […]