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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein junger Elektroniker kämpft um seinen Job, doch der Arbeitgeber will die Trennung – notfalls mit allen Mitteln. Im Streit um eine Kündigung wird das Gericht zum Schiedsrichter über eine mögliche Zwangsscheidung am Arbeitsplatz. Kann eine Abfindung den Verlust des Arbeitsplatzes wirklich ausgleichen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 Sa 866/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
  • Datum: 08.11.2023
  • Aktenzeichen: 13 Sa 866/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger (Arbeitnehmer): Langjähriger Mitarbeiter, der als Auszubildender begann, später als Elektroniker arbeitete und in betrieblichen Vertretungen aktiv war. Er fordert die Bestätigung des Beendigungsdatums seines Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung einer Abfindung von 23.500,-€.
    • Arbeitgeber (Unternehmen): Das Unternehmen, das den arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag eingebracht und in der Berufung versucht hat, das ursprünglich ergangene Urteil zu modifizieren. Es wird zur Zahlung der Abfindung und zur Anerkennung des vereinbarten Beendigungsdatums verpflichtet.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Streitgegenstand ist ein Arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag. Es geht um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis korrekt zum 31.10.2019 aufgelöst wurde und ob die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 23.500,-€ an den Arbeitnehmer erfolgen muss.
    • Kern des Rechtsstreits: Entscheidung darüber, ob der von dem Unternehmen eingebrachte Auflösungsantrag wirksam ist und in welchem Umfang der Arbeitnehmer eine Abfindung zu erhalten hat.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Arbeitsverhältnis wird rückwirkend zum 31.10.2019 aufgelöst; das Unternehmen wird zur Zahlung einer Abfindung von 23.500,-€ an den Arbeitnehmer verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden so verteilt, dass der Arbeitnehmer einen Anteil von einem Drittel trägt und das Unternehmen den übrigen Teil, während der Arbeitnehmer auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu übernehmen hat. Die Revision wurde nicht zugelassen.
    • Folgen: Das Urteil bewirkt den endgültigen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses und sichert dem Arbeitnehmer die zugesprochene Abfindung zu. Gleichzeitig werden die Kostentragungen verbindlich geregelt und der weitere Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsrechtlicher Streitfall: Auflösungsantrag nach Kündigung – Ein Urteil im Detail

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen fällte am 08.11.2023 unter dem Aktenzeichen 13 Sa 866/22 ein Urteil, das sich mit einem arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag im Kontext einer zuvor ausgesprochenen sozialwidrigen ordentlichen Kündigung befasst. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, den Verlauf und die Konsequenzen dieses Urteils, um auch juristisch weniger versierten Leser*innen ein umfassendes Verständnis zu ermöglichen.

Der Ausgangspunkt: Eine Kündigung und ihre Folgen im Arbeitsrecht

Im Zentrum des Falls stand ein junger Elektroniker für Automatisierungstechnik, geboren 1990, der nach seiner Ausbildung im S-Konzern bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten angestellt war. Seit 2010 engagierte er sich als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Ab dem 01.04….


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