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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anforderungen an medizinische Verlaufsaufklärung und rechtzeitige Einwilligung vor Operation

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Ein Operationssaal voller Fragen: Hat der Patient wirklich alles gewusst, bevor das Skalpell angesetzt wurde? In Dresden kämpft ein Patient um sein Recht auf Aufklärung – ein Kampf, der die Grenzen ärztlicher Pflichten neu auslotet und die Frage aufwirft, wie viel Wahrheit ein Patient vor einer riskanten Entscheidung wirklich verträgt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 906/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Dresden Datum: 10.11.2023 Aktenzeichen: 4 U 906/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im zivilrechtlichen Medizinrecht Rechtsbereiche: Medizinrecht, Schadensersatzrecht, Behandlungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Appellantin, die Ansprüche auf Feststellung der Einstandspflicht hinsichtlich materieller und immaterieller Schäden, Schmerzensgeld und Schadenersatz aufgrund mutmaßlicher Aufklärungsversäumnisse sowie Behandlungsfehlervorwürfe im Zusammenhang mit der Implantation einer Knietotalendoprothese und einer nachfolgenden Revisionsoperation geltend gemacht hat Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin legte Berufung ein, um Ansprüche aus angeblichen Aufklärungsversäumnissen und Behandlungsfehlervorwürfen im Zusammenhang mit einer Knieimplantation am 27.10.2016 und einer Revisionsoperation am 08.02.2017 durchzusetzen Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber entschieden, ob die im Berufungsverfahren vorgetragenen Vorwürfe gegen den Behandlungsvorgang Aussicht auf Erfolg bieten und somit zur Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche führen können Was wurde entschieden? Entscheidung: Die zulässige Berufung der Klägerin wurde ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen, der Termin zur mündlichen Verhandlung am 14.11.2023 wurde aufgehoben und der Streitwert im Berufungsverfahren auf bis zu 60.000 € festgesetzt; z


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