Ein feuchtes Desaster auf Rädern? Ein Wohnmobil-Käufer kämpft vor Gericht für sein Recht, nachdem sich der Traum vom mobilen Heim in eine Schimmelburg verwandelte. War der Ärger mit dem feuchten Gefährt ein teurer Fehlkauf oder steht dem Käufer die Rückerstattung des Kaufpreises zu? Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 U 300/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 23.11.2023 Aktenzeichen: 34 U 300/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im zivilrechtlichen Streit um Zahlungs- und Herausgabeansprüche Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Appellierende Partei, die die Zahlung von 55.005,74 EUR nebst Zinsen sowie die Übergabe eines Wohnmobils fordert. Beklagte: Partei, die zur Zahlung des genannten Betrags und zur Übergabe des Wohnmobils verurteilt wurde und sich seit dem 30.10.2020 in Annahmeverzug bezüglich der Fahrzeugrücknahme befindet. Streithelferin: Partei, die im Rahmen der Nebenintervention beteiligt war und ihre Kosten selbst trägt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin reichte Berufung ein, um ein Urteil abzuändern, das Ansprüche auf Zahlung von 55.005,74 EUR nebst Zinsen und die Herausgabe eines Wohnmobils betraf. Zudem wurde festgestellt, dass ein Teil der Hauptsache in Höhe von 5.196,04 EUR erledigt ist und die Beklagte seit dem 30.10.2020 in Annahmeverzug ist. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die wechselseitigen Leistungspflichten – die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung des festgelegten Betrags u
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Frankenthal, Az.: 1 T 301/10, Beschluss vom 21.02.2011 1. Die sofortige Beschwerde wird kostenfällig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit über Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall ging es um die entscheidungserhebliche Frage, ob es zwischen dem, von der Beklagten zu 1) gefahrenen, Fahrzeug […]