In Bremen krachte es: Ein Fahrschulwagen und ein Transporter lieferten sich ein juristisches Duell um Schuld und Schaden. Wer trug die Verantwortung, als an einer vielbefahrenen Kreuzung plötzlich Blech auf Blech traf und die Frage der Vorfahrt zum Zankapfel wurde? Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 919/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Bremen Datum: 28.11.2023 Aktenzeichen: 7 O 919/22 Verfahrensart: Schadensersatzklage aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Betreiber einer Fahrschule, der Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall einfordert. Beklagte: Fahrzeugführer eines Mercedes Benz Sprinter sowie dessen haftpflichtversicherte Vertretung. Um was ging es? Sachverhalt: Am 22.01.2018 kollidierte ein Fahrschulfahrzeug, das von einer Fahrschülerin im Beisein eines Fahrlehrers geführt wurde, beim Einbiegen in die zweispurige Utbremer Straße in Bremen mit einem Mercedes Benz Sprinter, der zuvor die Fahrspur gewechselt hatte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um den Anspruch auf Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall und die Frage der Haftungszuordnung. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages können zur Abwendung der Vollstreckung beantragt werden. Der Fall vor Gericht Verkehrsunfall in Bremen: Streit um die Vorfahrt auf der Utbremer Straße
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 22.02.2007 Az.: 11 CS 06.1644 Vorinstanz: VG Ansbach – Az.: AN 10 S 06.801 In der Verwaltungsstreitsache wegen Entziehung der Fahrerlaubnis erlässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 11. Senat ohne mündliche Verhandlung am 22. 02. 2007 folgenden Beschluss: I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22.05.2006 wird in […]