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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs – Nichtvorlage eines MPU-Ergebnisses

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Ein positiver Drogentest, Medikamente im Spiel und die Fahrerlaubnis in Gefahr: In Leipzig entbrannte ein Streit um die Frage, ob jemand, der unter Verdacht steht, berauscht Auto gefahren zu sein, weiterhin am Steuer sitzen darf. Die Weigerung, sich einem psychologischen Gutachten zu stellen, könnte nun bittere Konsequenzen haben und wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Regeln, die über unsere Fahrtüchtigkeit entscheiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 L 660/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Leipzig Datum: 24.11.2023 Aktenzeichen: 1 L 660/23 Verfahrensart: Widerspruchsverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Fahrberechtigter, Inhaber der Fahrerlaubnis der Klassen A und B, der nach einem positiven Drogentest (Amphetamin und Cannabis) in einer Verkehrskontrolle und mangels schriftlicher ärztlicher Bestätigung im Zusammenhang mit der Einnahme von ADHS-Medikamenten die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs begehrt. Antragsgegnerin: Die Behörde, die mit dem Bescheid vom 26.10.2023 den Entzug der Fahrerlaubnis anordnete. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller reichte einen Widerspruch ein und begehrt die Wiederherstellung seiner bisherigen Rechtsposition, nachdem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dies erfolgte, nachdem ein freiwillig durchgeführter Drogentest während einer Verkehrskontrolle positiv auf Amphetamin und Cannabis reagierte, wobei er sich auf die Einnahme von ADHS-Medikamenten berief – ein schriftlicher ärztlicher Nachweis dafür lag jedoch nicht vor. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Voraussetzungen zur Wiederherstellung der aufsch


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