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Rechtsanwälte Kotz GbR

Merkantiler Minderwert nach Verkehrsunfall bei Vorsteuerabzug berechtigtem Geschädigten

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Ein harmloser Auffahrunfall und ein beschädigter Firmenwagen ziehen einen Handwerksbetrieb vor Gericht – doch es geht um mehr als Blechschaden. Kann ein findiger Unternehmer, der eigentlich Steuern spart, trotzdem auf den vollen Wertausgleich seines Unfallwagens pochen? Ein Urteil enthüllt, wie kompliziert Schadensersatz wirklich sein kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 364/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Ellwangen Datum: 22.11.2023 Aktenzeichen: 2 O 364/22 Verfahrensart: Schadensersatzklage aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Inhaber eines Handwerksbetriebs und Eigentümer des im Betrieb eingesetzten Mercedes Sprinter. Er machte geltend, dass durch einen Verkehrsunfall Reparaturkosten sowie Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten entstanden seien. Beklagte: Haftpflichtversicherin des Bauwagen-Anhängers. Sie wurde in Anspruch genommen, um für den entstandenen Fahrzeugschaden aufzukommen. Um was ging es? Sachverhalt: Am 21.10.2021 wurde der im Betrieb eingesetzte Mercedes Sprinter während der Arbeiten an einem Neubau in S. in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dabei entstand ein Schaden an der linken Fahrzeugseite, der mit 4.334,71 € netto beziffert wurde. Zusätzlich wurden 854,55 € netto für ein Gutachten zur Schadensfeststellung verauslagt. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, in welchem Umfang die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufzukommen hat, zumal der genaue Unfallhergang zwischen den Parteien strittig ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Versicherung wurde verurteilt, dem Kläger 5.943,26 € nebst Zinsen sowie weitere 527 € nebst Zinsen zu zahlen. Di


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