Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Hinweiserteilung Grundbuchamt beim Fehlen vollstreckungsrechtlicher Voraussetzungen

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Ein Gläubiger wollte per Gerichtsurteil eine Zwangssicherungshypothek durchsetzen, doch das Grundbuchamt spielte nicht mit. Statt der Eintragung gab es erstmal eine Rechnung – ein gefundenes Fressen für einen juristischen Streit, der die Frage aufwirft: Muss das Amt säumige Gläubiger vorab warnen, bevor es zur Kasse bittet? Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 W 644/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Dresden
  • Datum: 15.11.2023
  • Aktenzeichen: 17 W 644/23
  • Verfahrensart: Kostenbeschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
  • Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Kostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Beteiligter: Antragsteller, der die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragt hat und mit seiner Beschwerde gegen die kostenpflichtige Entscheidung vorgeht.
  • Grundbuchamt Leipzig: Behörde, die den Antrag zurückwies, weil dieser unvollständig eingereicht wurde und die erforderliche Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils gemäß § 29 GBO fehlte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller reichte am 06.09.2023 einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf ein Grundstück der Y. GmbH ein, basierend auf einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13.07.2023. Der Antrag wurde per Fax eingereicht und enthielt nicht die geforderte vollstreckbare Ausfertigung des Urteils.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage der Kostenerhebung im Beschwerdeverfahren, nachdem der Antrag mangels der erforderlichen formalen Unterlagen zurückgewiesen worden war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beschluss des Grundbuchamts Leipzig wurde dahingehend abgeändert, dass im Beschwerdeverfahren keine Gerichtskosten erhoben und keine außergerichtlichen Kosten erstattet werden.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Antragsteller seinen Antrag unvollständig, nämlich lediglich per Fax ohne die notwendige vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, eingereicht hatte, wodurch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
  • Folgen: Der Antragsteller muss im Beschwerdeverfahren keine Gerichtskosten tragen, und es erfolgt keine Erstattung außergerichtlicher Kosten. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf bis zu 200,00 € festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Zwangssicherungshypothek: Ablehnung des Antrags und Beschwerde gegen die Kostenentscheidung

Dieser Artikel befasst sich mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 15. November 2023 (Az.: 17 W 644/23). Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Grundbuchamt einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund fehlender vollstreckungsrechtlicher Voraussetzungen kostenpflichtig zurückweisen darf. Der Fall beleuchtet die formellen Anforderungen an einen solchen Antrag und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes für den Antragsteller.

Der Sachverhalt: Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek und Zurückweisung durch das Grundbuchamt

Der Beteiligte, im Folgenden als Gläubiger zu bezeichnen, beantragte beim Grundbuchamt Leipzig die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einem Grundstück, das im Eigentum der Y. GmbH steht. Grundlage für den Antrag war ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Juli 2023 (Az.: 6 O 1634/18), das der Gläubiger gegen die Y. GmbH erwirkt hatte. Der Antrag und eine beglaubigte Abschrift des Urteils wurden per Fax beim Grundbuchamt eingereicht….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv