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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gestellter Verkehrsunfall – Voraussetzungen

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Ein Mercedes CLK gegen einen Opel Astra – was als harmloser Blechschaden begann, entpuppte sich vor Gericht als ein undurchsichtiges Duell. Ging es wirklich um einen Unfall auf der M.-straße oder um den perfiden Plan, eine Versicherung um tausende Euro zu erleichtern?


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: LG Düsseldorf
Datum: 27.11.2023
Aktenzeichen: 10 O 281/22
Verfahrensart: Schadensersatzklage aus einem Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:

Kläger: Antragsteller, der Schadensersatz für einen behaupteten Verkehrsunfall fordert; sein Fahrzeug ist ein Mercedes CLK (Kennzeichen U); er stützt seinen Anspruch auf ein privates Gutachten, das fiktive Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten ermittelte.
Fahrzeughalter: Eigentümer des Opel Astra (Kennzeichen G.), an dem der Unfall gemeldet wurde.
Haftpflichtversicherer: Versicherungsgesellschaft, bei der das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Antragsteller fordert Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall am 24.06.2022, der in der M.-straße in K. stattfand. Er ließ ein Privatsachverständigengutachten erstellen, das Fiktive Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und einen Restwert ermittelte, und machte vorgerichtlich zudem einen höheren Restwert geltend.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die geltend gemachten fiktiven Wiederbeschaffungskosten und die zugrunde gelegten Schadenbewertungen anerkannt werden.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreits, und das U[…]


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