Ein Speditionsmitarbeiter im Visier: Wurden geheime Firmeninformationen genutzt, um im Schatten des Arbeitgebers ein eigenes Geschäft aufzubauen? Ein Streit um fristlose Kündigung und vermeintlichen Verrat von Insiderwissen, der nun vor Gericht landete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 11/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 14.11.2023 Aktenzeichen: 4 Sa 11/23 Verfahrensart: Kündigungsschutzprozess mit stufenklageartigen Nebenforderungen Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ehemaliger freier Berater und derzeit als Head of Business Architecture & Reporting Beschäftigter, der gegen die ausgesprochene außerordentliche bzw. hilfsweise ordentliche Kündigung vorgeht und auf Weiterbeschäftigung pocht. Beklagte: Arbeitgeberin, Teil des P/H-Konzerns mit Schwerpunkt auf Speditionsleistungen, die die Kündigung ausgesprochen hat und im Rahmen einer Stufenklage zugleich Ansprüche auf Auskunftserteilung sowie hilfsweise auf Unterlassung geltend macht. Um was ging es? Sachverhalt: Streitigkeiten über die außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung v
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot trifft den Vermieter gegenüber dem Mieter die vertragliche Nebenpflicht, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der von diesem zu tragenden Nebenkosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Ein Verstoß gegen diese Nebenpflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch führen, der sich auf Freihaltung des […]