Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung bei eigenmächtiger und vorsätzlicher Befugnisüberschreitung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein simpler Catering-Auftrag entfacht einen erbitterten Streit zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen. War es nur ein Gefallen unter Kollegen oder ein gravierender Vertrauensbruch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt? Ein Gericht muss nun entscheiden, wo die Grenze zwischen Loyalität und Eigenmächtigkeit verläuft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 327/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Datum: 27.11.2023 Aktenzeichen: 8 Sa 327/22 Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit um die Wirksamkeit einer Kündigung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht Beteiligte Parteien: Arbeitnehmer: Langjähriger Mitarbeiter, der seit 1993 im Unternehmen tätig war – in unterschiedlichen Positionen, zuletzt als Teamleiter in der „Zentrale Steuerung“. Er bestreitet die ausgesprochene Kündigung und die damit einhergehende Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber: Das Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Es sprach die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung aus und legte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ein. Grundlage der Kündigungsentscheidung war ein anonymes Schreiben, in dem dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, Lebensmittel für private Zwecke entnommen zu haben, wobei diese Vorwürfe nicht hinreichend bestätigt werden konnten. Um was ging es?


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv