Ein simpler Catering-Auftrag entfacht einen erbitterten Streit zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen. War es nur ein Gefallen unter Kollegen oder ein gravierender Vertrauensbruch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt? Ein Gericht muss nun entscheiden, wo die Grenze zwischen Loyalität und Eigenmächtigkeit verläuft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 327/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Datum: 27.11.2023 Aktenzeichen: 8 Sa 327/22 Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit um die Wirksamkeit einer Kündigung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht Beteiligte Parteien: Arbeitnehmer: Langjähriger Mitarbeiter, der seit 1993 im Unternehmen tätig war – in unterschiedlichen Positionen, zuletzt als Teamleiter in der „Zentrale Steuerung“. Er bestreitet die ausgesprochene Kündigung und die damit einhergehende Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber: Das Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Es sprach die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung aus und legte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ein. Grundlage der Kündigungsentscheidung war ein anonymes Schreiben, in dem dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, Lebensmittel für private Zwecke entnommen zu haben, wobei diese Vorwürfe nicht hinreichend bestätigt werden konnten. Um was ging es?
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de Drogenrausch führt zu Wohnungszerstörung – Zahlt die Versicherung? Ein Dortmunder Gericht entschied, dass ein Mann, der unter Drogeneinfluss seine Wohnung verwüstete, dennoch Versicherungsschutz genießt. Der Fall wirft wichtige Fragen zur Haftung bei selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 203/13 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & […]