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Fahrerlaubnisentziehung bei Rückfall in Alkoholabhängigkeit

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Ein Mann, mehrfach am Steuer mit Alkohol erwischt, verliert erneut seinen Führerschein. Trotz bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (MPU) und zwischenzeitlicher Rückerlangung der Fahrerlaubnis, bleibt die Frage: Kann jemand, der wiederholt tief ins Glas schaut, jemals wirklich vom Alkohol lassen und sicher ein Fahrzeug führen? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die Gefahr für die Allgemeinheit vorerst überwiegt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 23.2246 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 12.06.2024 Aktenzeichen: 11 CS 23.2246 Verfahrensart: Verwaltungsbeschwerde im Verfahren zur vorläufigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Person, die sich gegen die Vorläufige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis wendet. Er beruft sich darauf, dass trotz mehrfacher früherer Entziehungen und Wiedererteilungen aufgrund gravierender Alkoholvorfälle sowie der im letzten medizinisch-psychologischen Gutachten diagnostizierten Alkoholabhängigkeit eine erneute Anordnung der vorläufigen Vollziehbarkeit unberechtigt sei. Zuständige Verwaltungsbehörde: Die Behörde, die im Rahmen der Fahrerlaubnisverwaltung die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie deren vorläufige Vollziehbarkeit angeordnet hat, um den gesetzlichen Anforderungen bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen gerecht zu werden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller wurde seit 1992 mehrfach wegen schwerer Trunkenheitsfahrten verwarnt und die Fahrerlaubnis wurde wiederholt entzogen. Bei erneuter Fahrerlaubniserteilung wurde infolge eines aktuellen medizinisch-psychologischen


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