Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de
Ein Mann, mehrfach am Steuer mit Alkohol erwischt, verliert erneut seinen Führerschein. Trotz bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (MPU) und zwischenzeitlicher Rückerlangung der Fahrerlaubnis, bleibt die Frage: Kann jemand, der wiederholt tief ins Glas schaut, jemals wirklich vom Alkohol lassen und sicher ein Fahrzeug führen? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die Gefahr für die Allgemeinheit vorerst überwiegt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 23.2246 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Datum: 12.06.2024
- Aktenzeichen: 11 CS 23.2246
- Verfahrensart: Verwaltungsbeschwerde im Verfahren zur vorläufigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Person, die sich gegen die Vorläufige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis wendet. Er beruft sich darauf, dass trotz mehrfacher früherer Entziehungen und Wiedererteilungen aufgrund gravierender Alkoholvorfälle sowie der im letzten medizinisch-psychologischen Gutachten diagnostizierten Alkoholabhängigkeit eine erneute Anordnung der vorläufigen Vollziehbarkeit unberechtigt sei.
- Zuständige Verwaltungsbehörde: Die Behörde, die im Rahmen der Fahrerlaubnisverwaltung die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie deren vorläufige Vollziehbarkeit angeordnet hat, um den gesetzlichen Anforderungen bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen gerecht zu werden.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller wurde seit 1992 mehrfach wegen schwerer Trunkenheitsfahrten verwarnt und die Fahrerlaubnis wurde wiederholt entzogen. Bei erneuter Fahrerlaubniserteilung wurde infolge eines aktuellen medizinisch-psychologischen Gutachtens, das eine Diagnose einer Alkoholabhängigkeit ausstellte, erneut die Fahrerlaubnis entzogen. Der Antragsteller richtet sich gegen die vorläufige Vollziehbarkeit dieser Maßnahme.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht im Wesentlichen darum, ob angesichts der langjährigen wiederholten alkoholbedingten Verkehrsverstöße und der medizinisch-psychologischen Befundlage die vorläufige Durchsetzung des erneuten Fahrerlaubnisentzugs gerechtfertigt ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung:
- Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
- Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
- Der Streitwert wird auf 8.750,- EUR festgesetzt.
- Begründung:
- Aufgrund der langjährigen und mehrfach festgestellten schwerwiegenden Alkoholvorfälle, der bereits erfolgten gerichtlichen Verurteilungen und der bestätigten Diagnose einer Alkoholabhängigkeit stützte die Behörde ihre Entscheidung, die vorläufige Vollziehbarkeit des Fahrerlaubnisentzugs auch im erneuten Verfahren aufrechtzuerhalten.
- Entscheidung:
- Folgen:
- Der Antragsteller muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.
- Das Urteil bestätigt, dass bei wiederholten, alkoholbedingten Verkehrsverstößen und entsprechender medizinischer Befundlage auch die vorläufige Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung gerechtfertigt ist.
- Die Festsetzung des Streitwerts schafft gleichzeitig eine klare Kosten- und Streitwertregelung für vergleichbare Fälle….
Auszug aus der Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/fahrerlaubnisentziehung-bei-rueckfall-in-alkoholabhaengigkeit/