Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Besuchsrecht Tierhalter nach Tierentziehung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Hund im Tierheim – und die Frage, ob seine ehemaligen Besitzer ihn wiedersehen dürfen, entfacht einen juristischen Kampf. Emotionale Bindung versus Tierschutz: Ein Gericht muss entscheiden, ob getrennten Wegen zum Trotz ein Wiedersehen möglich ist. Es geht um mehr als nur ein Tier; es geht um die Rechte derer, die zurückgelassen wurden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 B 1277/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 14.11.2023 Aktenzeichen: 5 B 1277/22 Verfahrensart: Verwaltungsbeschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Hundebesitzer, die beantragen, ihren Hund „J.“ während der Betriebsöffnungszeiten des Tierheims G. zweimal wöchentlich je bis zu 30 Minuten besuchen zu dürfen. Antragsgegnerin: Die zuständige Behörde oder Einrichtung, die den Hund im Tierheim G. unterbringt und zuvor den Besuchsanspruch abgelehnt hatte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Hundebesitzer forderten vorläufig den Zugang zu ihrem Hund „J.“ im Tierheim G. unter der Bedingung, ihn während der regulären Öffnungszeiten zweimal pro Woche für jeweils bis zu 30 Minuten besuchen zu können. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln den Antrag abgelehnt. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob den Hundebesitzern der Besuch ihres Hundes zugestanden werden kann, trotz der vorliegenden behördlichen Einschränkungen und Anordnungen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Hundebesitzern den Besuch ihres Hundes „J.“ im Tierheim G. unter den genannten Bedingungen zu ermöglichen; sie trägt außerdem die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Begründung: Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Antrag abgelehnt, weil die Antragsteller


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv