Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Auflassungserklärung Testamentsvollstrecker vor Annahme des Amtes – Wirksamkeit

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Ein geerbtes Grundstück in München wird zum Zankapfel: War die Unterschrift unter der Übertragung gültig, oder ein verfrühter Alleingang? Ein Fall vor dem OLG München wirft die Frage auf, wann ein Testamentsvollstrecker wirklich das Sagen hat – und was passiert, wenn er zu schnell handelt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 203/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG München Datum: 27.11.2023 Aktenzeichen: 34 Wx 203/23 e Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Grundbuchberichtigung im Erbrecht Rechtsbereiche: Erbrecht, Grundbuchrecht Beteiligte Parteien: Partei: Angehörige des verstorbenen Eigentümers, deren Interessen durch die ursprüngliche Eintragung im Grundbuch beeinträchtigt wurden und die mit der Beschwerde den Widerspruch forderten Partei: Frau S., die im notariellen Testament als Vermächtnisnehmerin und Testamentsvollstreckerin eingesetzt wurde und in das Grundbuch eingetragen war Um was ging es? Sachverhalt: Ein verstorbener Onkel, der als Alleineigentümer eines Grundstücks eingetragen war, errichtete am 29.03.2021 ein notarielles Testament. Darin wurde Frau S. als Vermächtnisnehmerin des Grundstückseigentums und gleichzeitig als Testamentsvollstreckerin eingesetzt – mit der alleinigen Aufgabe, das Vermächtnis zu erfüllen. Am 07.02.2022 wurde die Auflassung des Grundstücks beurkundet, wobei Frau S. in beiden Funktionen handelte. Kern des Rechtsstreits: Es wird bestritten, ob die im Grundbuch erfolgte Eintragung von Frau S. – die aufgrund des Testaments sowohl als Vermächtnisnehmerin als auch als Testamentsvollstreckerin a


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv