Ein geerbtes Grundstück in München wird zum Zankapfel: War die Unterschrift unter der Übertragung gültig, oder ein verfrühter Alleingang? Ein Fall vor dem OLG München wirft die Frage auf, wann ein Testamentsvollstrecker wirklich das Sagen hat – und was passiert, wenn er zu schnell handelt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 203/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG München Datum: 27.11.2023 Aktenzeichen: 34 Wx 203/23 e Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Grundbuchberichtigung im Erbrecht Rechtsbereiche: Erbrecht, Grundbuchrecht Beteiligte Parteien: Partei: Angehörige des verstorbenen Eigentümers, deren Interessen durch die ursprüngliche Eintragung im Grundbuch beeinträchtigt wurden und die mit der Beschwerde den Widerspruch forderten Partei: Frau S., die im notariellen Testament als Vermächtnisnehmerin und Testamentsvollstreckerin eingesetzt wurde und in das Grundbuch eingetragen war Um was ging es? Sachverhalt: Ein verstorbener Onkel, der als Alleineigentümer eines Grundstücks eingetragen war, errichtete am 29.03.2021 ein notarielles Testament. Darin wurde Frau S. als Vermächtnisnehmerin des Grundstückseigentums und gleichzeitig als Testamentsvollstreckerin eingesetzt – mit der alleinigen Aufgabe, das Vermächtnis zu erfüllen. Am 07.02.2022 wurde die Auflassung des Grundstücks beurkundet, wobei Frau S. in beiden Funktionen handelte. Kern des Rechtsstreits: Es wird bestritten, ob die im Grundbuch erfolgte Eintragung von Frau S. – die aufgrund des Testaments sowohl als Vermächtnisnehmerin als auch als Testamentsvollstreckerin a
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Berlin Az: 27 O 455/11 Urteil vom 05.04.2012 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am gesetzlichen Vertreter, zu unterlassen, in […]