Ein Kölner Gerichtsurteil gibt Rollstuhlfahrern Hoffnung: Der Kampf für mehr Mobilität und Lebensqualität hat sich gelohnt. Ein chronisch kranker Mann erstreitet das Recht auf ein elektrisches Zuggerät – ein Sieg für die Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben. Was bedeutet diese Entscheidung für Betroffene und ihre Ansprüche auf ein aktives Leben? Zum vorliegenden Urteil Az.: S 36 KR 622/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: SG Köln Datum: 16.11.2023 Aktenzeichen: S 36 KR 622/21 Verfahrensart: Sozialrechtliches Verfahren zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln Rechtsbereiche: Sozialrecht, Gesundheitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Person, geboren am 00.00.1981, die aufgrund chronischer Polyarthritis und Rheumatismus dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Er beantragte erstmals am 06.01.2020 und erneut am 05.05.2020 die Kostenübernahme für das Rollstuhl-Zuggerät „NJ1 e-assistant Neodrives“ unter Vorlage entsprechender medizinischer Unterlagen. Beklagte: Die zuständige Behörde, die den Antrag auf Kostenübernahme zunächst ablehnte (Bescheid vom 17.01.2020) und später den Bescheid vom 08.05.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.03.2021 aufhob. Sie wurde verurteilt, den Kläger mit dem beantragten Hilfsmittel zu versorgen und trägt zudem die notwendigen außergerichtlichen Kosten. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, der auf eine spezielle Ausstattung seines Rollstuhls angewiesen ist, beantragte die Übernahme der Kosten für ein elektrifizertes Rollstuhl-Zuggerät („NJ1 e-assistant Neodrives“). Nach der Ablehnung des ersten Antrags wurde ein erneuter Antrag gestellt, um die notwendige Mobilitätshilfe zu erhalten. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Beklagte verpflichtet ist,
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