Ein Kölner Gerichtsurteil gibt Rollstuhlfahrern Hoffnung: Der Kampf für mehr Mobilität und Lebensqualität hat sich gelohnt. Ein chronisch kranker Mann erstreitet das Recht auf ein elektrisches Zuggerät – ein Sieg für die Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben. Was bedeutet diese Entscheidung für Betroffene und ihre Ansprüche auf ein aktives Leben? Zum vorliegenden Urteil Az.: S 36 KR 622/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: SG Köln
- Datum: 16.11.2023
- Aktenzeichen: S 36 KR 622/21
- Verfahrensart: Sozialrechtliches Verfahren zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Gesundheitsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Person, geboren am 00.00.1981, die aufgrund chronischer Polyarthritis und Rheumatismus dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Er beantragte erstmals am 06.01.2020 und erneut am 05.05.2020 die Kostenübernahme für das Rollstuhl-Zuggerät „NJ1 e-assistant Neodrives“ unter Vorlage entsprechender medizinischer Unterlagen.
- Beklagte: Die zuständige Behörde, die den Antrag auf Kostenübernahme zunächst ablehnte (Bescheid vom 17.01.2020) und später den Bescheid vom 08.05.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.03.2021 aufhob. Sie wurde verurteilt, den Kläger mit dem beantragten Hilfsmittel zu versorgen und trägt zudem die notwendigen außergerichtlichen Kosten.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger, der auf eine spezielle Ausstattung seines Rollstuhls angewiesen ist, beantragte die Übernahme der Kosten für ein elektrifizertes Rollstuhl-Zuggerät („NJ1 e-assistant Neodrives“). Nach der Ablehnung des ersten Antrags wurde ein erneuter Antrag gestellt, um die notwendige Mobilitätshilfe zu erhalten.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Kosten für das erforderliche Rollstuhl-Zuggerät zu übernehmen und den Kläger damit zu versorgen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, den Kläger mit dem „NJ1 e-assistant Neodrives“ zu versorgen und die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
- Folgen: Das Urteil verpflichtet die Beklagte zur Versorgung des Klägers mit dem beantragten Hilfsmittel sowie zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten, wodurch die erfolgte Ablehnung des Antrags rückgängig gemacht wurde.
Der Fall vor Gericht
Anspruch auf elektrischen Rollstuhl mit Zuggerät: Ein Urteil, das Mobilität neu definiert
Das Sozialgericht Köln (SG Köln) fällte am 16. November 2023 ein Urteil (Az.: S 36 KR 622/21), das für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung ist. Im Kern ging es um den Anspruch auf Versorgung mit einem elektrischen Rollstuhl, der mit einem elektrischen Zuggerät ausgestattet ist. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe des Falls, die Argumentation des Gerichts und die potenziellen Auswirkungen auf Betroffene.
Der Fall: Chronische Erkrankung und der Kampf um barrierefreie Mobilität
Der Kläger, geboren 1981, leidet unter anderem an chronischer Polyarthritis und Rheumatismus. Aufgrund dieser gesundheitlichen Einschränkungen ist er dauerhaft auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. Er war bereits mit einem Aktivrollstuhl ausgestattet, der über spezielle Anpassungen wie Federung und eine angepasste Rücken- und Sitzeinheit verfügte. Um seine Mobilität weiter zu verbessern und seinen Aktionsradius zu erweitern, beantragte der Kläger am 6….