Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Abbruch Eingliederungsmaßnahme durch unentschuldigte Fehlzeiten – Minderung Arbeitslosengeld

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Ein junger Mann sagt „Nein“ zur Jobmaßnahme und erlebt ein böses Erwachen. Statt erhoffter Unterstützung hagelt es Sanktionen, weil er seine Chance auf dem Arbeitsmarkt selbst sabotiert haben soll. Wer zahlt am Ende den Preis für verpasste Gelegenheiten? Zum vorliegenden Urteil Az.: L 5 AS 358/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Datum: 16.11.2023 Aktenzeichen: L 5 AS 358/22 Verfahrensart: Sozialrechtliches Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sozialrecht, SGB II Beteiligte Parteien: Kläger: Empfänger der SGB II-Leistungen, geboren ca. 2000, der im streitigen Zeitraum Leistungen bezog und in einem Beratungsgespräch am 16.04.2019 über seine schulischen Ambitionen und Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich des angestrebten Realschulabschlusses) Auskunft gab. Beklagte: Zuständige Behörde, die die SGB II-Leistungen erbringt, welche einen Sanktionsbescheid sowie einen Bescheid über die Minderung der Leistungen für Oktober bis Dezember 2021 erließ und mit Berufung das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg verteidigte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger bezog im fraglichen Zeitraum SGB II-Leistungen. Nach einem Beratungsgespräch am 16.04.2019, in dem er seine Bildungsvorhaben (Erlangung des Realschulabschlusses bzw. Wiederholung des Schuljahres) und die damit verbundenen Herausforderungen darlegte, wurde ihm für die Monate Oktober bis Dezember 2021 ein Sanktionsbescheid samt Minderung der Leistungen zugestellt. Ein früheres Urteil des Sozialgerichts Magdeburg hatte diese Bescheide aufgehoben. Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war die Frage, ob die Maßnahme zur Sanktionierung (Sanktionsbescheid und Minderung der Leistungen) angesichts der persönlichen und schulischen Umstände des Klägers rechtmä


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv