Ein junger Mann sagt „Nein“ zur Jobmaßnahme und erlebt ein böses Erwachen. Statt erhoffter Unterstützung hagelt es Sanktionen, weil er seine Chance auf dem Arbeitsmarkt selbst sabotiert haben soll. Wer zahlt am Ende den Preis für verpasste Gelegenheiten? Zum vorliegenden Urteil Az.: L 5 AS 358/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Datum: 16.11.2023 Aktenzeichen: L 5 AS 358/22 Verfahrensart: Sozialrechtliches Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sozialrecht, SGB II Beteiligte Parteien: Kläger: Empfänger der SGB II-Leistungen, geboren ca. 2000, der im streitigen Zeitraum Leistungen bezog und in einem Beratungsgespräch am 16.04.2019 über seine schulischen Ambitionen und Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich des angestrebten Realschulabschlusses) Auskunft gab. Beklagte: Zuständige Behörde, die die SGB II-Leistungen erbringt, welche einen Sanktionsbescheid sowie einen Bescheid über die Minderung der Leistungen für Oktober bis Dezember 2021 erließ und mit Berufung das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg verteidigte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger bezog im fraglichen Zeitraum SGB II-Leistungen. Nach einem Beratungsgespräch am 16.04.2019, in dem er seine Bildungsvorhaben (Erlangung des Realschulabschlusses bzw. Wiederholung des Schuljahres) und die damit verbundenen Herausforderungen darlegte, wurde ihm für die Monate Oktober bis Dezember 2021 ein Sanktionsbescheid samt Minderung der Leistungen zugestellt. Ein früheres Urteil des Sozialgerichts Magdeburg hatte diese Bescheide aufgehoben. Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war die Frage, ob die Maßnahme zur Sanktionierung (Sanktionsbescheid und Minderung der Leistungen) angesichts der persönlichen und schulischen Umstände des Klägers rechtmä
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de VG Augsburg – Az.: Au 7 K 11.1063 – Urteil vom 16.12.2011 I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, […]