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WEG-Entlastung des Verwaltungsbeirats

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Hinter den Fassaden einer Eigentümergemeinschaft brodelte es: Ein Streit um Parkplätze, Eingangsbereiche und die Entlastung des Verwaltungsbeirats eskalierte vor Gericht. Wurden die Rechte der Wohnungseigentümer bei den hitzigen Debatten wirklich gewahrt, oder wurden sie übergangen? Die Antwort des Amtsgerichts Eckernförde enthüllt nun brisante Details. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 C 7/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Eckernförde Datum: 18.07.2024 Aktenzeichen: 6 C 7/21 Verfahrensart: Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Eigentümerversammlung Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Wohnungseigentümerin in der Gemeinschaft, die die Anfechtung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse beantragt hat Kläger: Eigentümer, dessen Beteiligung am Verfahren unvollständig dargestellt wird Beklagte: Wohnungseigentümergemeinschaft, in der die umstrittenen Beschlüsse gefasst wurden Um was ging es? Sachverhalt: In der Eigentümerversammlung vom 14.08.2021 wurden Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten TOP 2 a), TOP 2 b), TOP 6 „kleine Parkplatzanlage“, TOP 6 „Eingangsbereich“ und TOP 12 d I) gefasst, die angefochten wurden Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob diese Beschlüsse rechtlich wirksam sind bzw. für ungültig erklärt werden müssen, während gleichzeitig weitere Klageanträge abgewiesen wurden Was wurde entschieden? Entscheidung: Die angefochtenen Beschlüsse wurden für ungültig erklärt, während der übrige Teil der Klage abgewiesen wurde Folgen: Die Parteien tragen anteilig die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und d


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