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Vermieter verstorben – Mieter kann Miete hinterlegen wenn Vermieter nicht bekannt ist

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Als der Vermieter starb, begann für Mieter in Bottrop ein Spießrutenlauf. Plötzlich stand die Frage im Raum: Wem gehört die Wohnung, und wohin mit der Miete? Ein Gerichtsurteil in Essen gibt nun Antworten und stärkt die Rechte von Mietern in einem solchen Fall. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 S 93/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Essen
  • Datum: 24.10.2024
  • Aktenzeichen: 10 S 93/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren in Zivilsachen bezüglich eines Räumungs- und Herausgabeanspruchs
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Erbrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Mieter: Mieter der Wohnung in Bottrop (1. OG links), die sich gegen den Herausgabeanspruch zur Wehr setzen
  • Eigentümerin: Person, die im Wege der testamentarischen Erbrechtsnachfolge nach Herrn G. seit dem 14.12.2022 als Eigentümerin auftritt und den Räumungs- sowie Herausgabeanspruch geltend macht
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Es besteht ein Streit um die Räumung und Herausgabe einer Wohnung in Bottrop. Die Mieter bewohnen die Wohnung, während die Eigentümerin – als Erbin des verstorbenen Herrn G. – die Räumung fordert. Parallel laufen weitere Verfahren, darunter ein selbständiges Beweisverfahren (inklusive eines Sachverständigengutachtens) sowie ein weiteres anhängiges Streitverfahren.
  • Kern des Rechtsstreits: Es wird darüber gestritten, ob und in welchem Umfang die Eigentümerin berechtigt ist, die Mieter zur Herausgabe der Wohnung zu verpflichten
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Berufung der Eigentümerin wird zurückgewiesen
  • Folgen: Die Eigentümerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, und sowohl dieses Urteil als auch das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar

Der Fall vor Gericht


Der Fall vor dem Landgericht Essen: Mietstreit nach Tod des Vermieters

Das Landgericht Essen hatte sich mit einem Fall zu befassen, der typisch für viele Mieter ist, die mit einem unerwarteten Erbfall ihres Vermieters konfrontiert werden. Im Zentrum stand die Frage, ob eine Mietkündigung gerechtfertigt ist und wie Mieter sich verhalten sollen, wenn der neue Vermieter oder dessen Identität unklar ist. Die Kläger, die Mieter einer Wohnung in Bottrop, sahen sich mit einer Räumungsklage konfrontiert, nachdem der ursprüngliche Vermieter verstorben war und die Beklagte, die Testamentarische Erbin, das Wohnungseigentum übernommen hatte.

Ausgangslage: Streitigkeiten und ein ungeklärter Nachlass

Die Mieter und der verstorbene Vermieter befanden sich bereits vor dessen Tod in einem Rechtsstreit. Ein selbstständiges Beweisverfahren vor dem Amtsgericht Bottrop, eingeleitet im Juni 2021, sollte Mängel an der Wohnung klären. Ein Gutachten vom Januar 2023 lag vor. Zusätzlich gab es ein Streitverfahren unter dem Aktenzeichen 8 C 172/23 vor dem Amtsgericht Bottrop. Noch während dieser Verfahren verstarb der Vermieter am 14. Dezember 2022. Der damalige Verfahrensbevollmächtigte des Vermieters (und jetzige der Beklagten) informierte das Gericht über den Todesfall und beantragte die Ruhendstellung des Beweisverfahrens.

Die Eskalation: Räumungsklage und die Frage der Mietzahlung

Nach dem Tod des Vermieters und der Klärung der Erbfolge entstand Unsicherheit bezüglich der Mietzahlung. Die Mieter wussten nicht, an wen sie die Mietzins entrichten sollten. Statt die Miete weiterhin direkt zu zahlen, entschlossen sie sich, die Miete zu hinterlegen….


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