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Vermieter verstorben – Mieter kann Miete hinterlegen wenn Vermieter nicht bekannt ist

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Als der Vermieter starb, begann für Mieter in Bottrop ein Spießrutenlauf. Plötzlich stand die Frage im Raum: Wem gehört die Wohnung, und wohin mit der Miete? Ein Gerichtsurteil in Essen gibt nun Antworten und stärkt die Rechte von Mietern in einem solchen Fall. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 S 93/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Essen Datum: 24.10.2024 Aktenzeichen: 10 S 93/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren in Zivilsachen bezüglich eines Räumungs- und Herausgabeanspruchs Rechtsbereiche: Mietrecht, Erbrecht Beteiligte Parteien: Mieter: Mieter der Wohnung in Bottrop (1. OG links), die sich gegen den Herausgabeanspruch zur Wehr setzen Eigentümerin: Person, die im Wege der testamentarischen Erbrechtsnachfolge nach Herrn G. seit dem 14.12.2022 als Eigentümerin auftritt und den Räumungs- sowie Herausgabeanspruch geltend macht Um was ging es? Sachverhalt: Es besteht ein Streit um die Räumung und Herausgabe einer Wohnung in Bottrop. Die Mieter bewohnen die Wohnung, während die Eigentümerin – als Erbin des verstorbenen Herrn G. – die Räumung fordert. Parallel laufen weitere Verfahren, darunter ein selbständiges Beweisverfahren (inklusive eines Sachverständigengutachtens) sowie ein weiteres anhängiges Streitverfahren. Kern des Rechtsstreits: Es wird darüber gestritten, ob und in welchem Umfang die Eigentümerin berechtigt ist, die Mieter zur Herausgabe der Wohnung zu verpflichten Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Eigentümerin wird zurückgewiesen Folgen: Die Eigentümerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, und sowohl dieses Urteil als auch das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar


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