Architektenstreit vor Gericht: Ein teures Privatgutachten sollte Klarheit bringen. Doch wer zahlt die Rechnung, wenn am Ende ein Vergleich steht? Das OLG München fällte ein Urteil, das die Frage der Kostenerstattung für Gutachter neu beleuchtet und Betroffene aufhorchen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 W 1371/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG München Datum: 27.01.2025 Aktenzeichen: 11 W 1371/24 Verfahrensart: Kostenfestsetzungsbeschwerdeverfahren im Streit um ein Architektenhonorar Rechtsbereiche: Bau- und Architektenrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert auf Basis einer Schlussrechnung vom 11.11.2020 die Zahlung eines Architektenhonorars und trägt zudem die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Beklagte: Legte gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Sofortige Beschwerde ein und untermauerte ihre Position durch ein Privatgutachten sowie ergänzende Stellungnahmen; sie tritt als Gesamtrechtsnachfolgerin der ursprünglich beteiligten Partei auf. Um was ging es? Sachverhalt: In dem Verfahren ging es um die strittige Forderung eines Architektenhonorars. Die Klägerin machte ihre Ansprüche anhand einer Schlussrechnung geltend, während die Beklagte mit einem privaten Sachverständigengutachten und weiteren Stellungnahmen reagierte. Das Verfahren endete durch den Abschluss eines Vergleichs, dessen Zustandekommen gerichtlich festgestellt wurde. Kern des Rechtsstreits: Es war zu klären, ob und in welcher Höhe die Kostenfestsetzung im Zusammenhang mit dem Architektenhonoraranspruch anzupassen sei. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der ursprüngliche Kostenfestsetzungsbeschluss wurde
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de VG Köln Az.: 11 L 406/00 Beschluss vom 22.09.2000 B e s c h l u s s in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Telekommunikationsrechts – hier: Regelung der Vollziehung (§ 80 Abs. 5 VwGO) hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts K ö 1 n aufgrund der mündlichen Verhandlung in der […]