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Streitwert selbständiges Beweisverfahren – erforderlicher Mängelbeseitigungsaufwand

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Ein Haus voller Mängel – und nun? Ein Kölner Gericht wirft Licht auf die Frage, wie hoch die Kosten für ein solches Dilemma steigen können, bevor überhaupt ein Bauprozess beginnt. Es geht um mehr als nur kaputte Fliesen: Ein Streitwert von 40.000 Euro zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn Baumängel unter den Teppich gekehrt werden sollen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 OH 6/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Köln
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: 7 OH 6/23
  • Verfahrensart: Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln
  • Rechtsbereiche: Baurecht, Zivilprozessrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragsteller: Initiator des Verfahrens, der den Antrag zur Streitwertfestsetzung auf Basis eines Gutachtens zu Baumängeln stellte
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es ging um die Festsetzung des Streitwerts in einem selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln. Dabei wurde der zur Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand anhand eines Gutachtens des Sachverständigen L. objektiv ermittelt – unabhängig von der bei Verfahrenseinleitung abgegebenen, unverbindlichen Schätzung des Antragstellers.
    • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, wie der Streitwert in einem Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln nach objektiven Kriterien (basierend auf den ermittelten Kosten der Mängelbeseitigung) zu bemessen ist, auch wenn nicht alle beanstandeten Mängel bestätigt werden.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Streitwert wurde auf 40.000,00 € festgesetzt.
    • Begründung: Das Gericht berief sich auf die gesetzlichen Grundlagen (§§ 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO) sowie die bestehende Rechtsprechung. Entscheidend war, dass der für die Mängelbeseitigung notwendige Aufwand – wie im Gutachten des Sachverständigen L. dargelegt – objektiv zu bewerten ist. Dabei spielt der ursprüngliche, vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert keine bindende Rolle. Durch die angemessene Hinzurechnung möglicher, nicht bestätigter Mängelkosten wurde die Streitwertbemessung in die nächste Gebührenstufe bis 40.000,00 € verschoben.
    • Folgen: Das Urteil macht deutlich, dass in selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln der Streitwert anhand objektiv ermittelter Mängelbeseitigungskosten zu bemessen ist. Dies beeinflusst künftig die Gebührenbemessung in vergleichbaren Verfahren.

Der Fall vor Gericht


Streitwert im selbständigen Beweisverfahren bei Baumängeln: Ein Überblick

Das Landgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2024 (Az.: 7 OH 6/23) den Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens im Zusammenhang mit Baumängeln auf 40.000,00 Euro festgesetzt. Dieser Beschluss verdeutlicht, wie der Streitwert in solchen Verfahren ermittelt wird und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Für private Bauherren, Mieter oder Immobilienkäufer, die mit Baumängeln konfrontiert sind, ist es entscheidend, die Grundlagen dieser Streitwertberechnung zu verstehen, da sie direkten Einfluss auf die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten hat.

Hintergrund des Falls: Das selbständige Beweisverfahren

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein spezielles Verfahren vor einem ordentlichen Gericht, das der Klärung von Tatsachen dient, bevor ein eigentlicher Rechtsstreit (Hauptsacheverfahren) beginnt….


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