Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Essen-Borbeck
Datum: 29.11.2024
Aktenzeichen: 5 C 355/24
Verfahrensart: Mietrechtsstreit im schriftlichen Verfahren
Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Eigentümerin des Grundstücks P. in Essen; nach Erwerb des Grundstücks im Jahr 2019 in den bestehenden Mietvertrag eingetreten; reichte Klage ein, weil sie eine vertragswidrige bauliche Veränderung beanstandet.
Beklagte: Mieter des vermieteten Gartenanteils des Grundstücks; errichteten eigenmächtig einen Swimmingpool, was im Streitgegenstand der Klage steht.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks P. in Essen und nach Erwerb des Grundstücks 2019 in einen bestehenden Mietvertrag eingetreten. Der Mietvertrag erlaubt dem Mieter lediglich Veränderungen im verkehrsüblichen Maß und verpflichtet ihn, auf eigene Kosten eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Beklagten, als Mieter des vermieteten Gartenanteils, errichteten einen Swimmingpool.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Errichtung des Swimmingpools als vertragswidrige bauliche Veränderung zu werten ist oder ob sie im verkehrsüblichen Maß erfolgt.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Klage der Klägerin wu[…]