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Mietvertrag – Verpflichtung Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen

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In Essen entbrannte ein ungewöhnlicher Streit zwischen Vermieter und Mieter: Ging es doch um die Frage, wer für den Schutz von Hab und Gut aufkommen muss. Ein Mietvertrag wurde zum Zankapfel, als der Vermieter auf den Abschluss von Versicherungen pochte – doch das Gericht sprach nun ein überraschendes Urteil. Wer trägt die Verantwortung, wenn es um Hausrat und Haftpflicht geht?


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Essen-Borbeck
Datum: 29.11.2024
Aktenzeichen: 5 C 355/24
Verfahrensart: Mietrechtsstreit im schriftlichen Verfahren
Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Eigentümerin des Grundstücks P. in Essen; nach Erwerb des Grundstücks im Jahr 2019 in den bestehenden Mietvertrag eingetreten; reichte Klage ein, weil sie eine vertragswidrige bauliche Veränderung beanstandet.
Beklagte: Mieter des vermieteten Gartenanteils des Grundstücks; errichteten eigenmächtig einen Swimmingpool, was im Streitgegenstand der Klage steht.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks P. in Essen und nach Erwerb des Grundstücks 2019 in einen bestehenden Mietvertrag eingetreten. Der Mietvertrag erlaubt dem Mieter lediglich Veränderungen im verkehrsüblichen Maß und verpflichtet ihn, auf eigene Kosten eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Beklagten, als Mieter des vermieteten Gartenanteils, errichteten einen Swimmingpool.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Errichtung des Swimmingpools als vertragswidrige bauliche Veränderung zu werten ist oder ob sie im verkehrsüblichen Maß erfolgt.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Klage der Klägerin wu[…]


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