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Mietvertrag beendet – Nebenkosten – Zurückforderung der Vorauszahlungen?

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Nach dem Auszug der bittere Streit: Ex-Mieter fordern Kaution und Nebenkosten zurück, doch der Vermieter mauert. Wer hat Recht im Dschungel aus Abrechnungsfristen und Paragraphen? In Bottrop eskalierte der Kampf um vermeintlich offene Rechnungen vor Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 C 25/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Bottrop Datum: 15.08.2024 Aktenzeichen: 10 C 25/24 Verfahrensart: Zivilverfahren zur Rückforderung von Mietkaution und Betriebskostenvorauszahlungen Rechtsbereiche: Mietrecht Beteiligte Parteien: Mieter: Diese forderten nach Beendigung des Mietverhältnisses die Rückzahlung der geleisteten Mietkaution in Höhe von 1.650,00 Euro sowie der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen (30 Monate à 170,00 Euro). Ihr Hauptargument war, dass sie mit der Kündigung des Mietvertrages zum 30.11.2022 einen Anspruch auf Rückzahlung haben. Vermieter: Als Vertragspartner und Gegenpartei lehnte er die Rückzahlung der Kaution und Vorauszahlungen ab. Die gerichtliche Entscheidung bestätigt damit seine Position. Um was ging es? Sachverhalt: Mit einem Mietvertrag vom 07.05.2020 mieteten die Parteien eine Wohnung. Die Mieter zahlten monatlich 170,00 Euro als Betriebskosten und leisteten eine Kaution in Höhe von 1.650,00 Euro. Nach der Kündigung des Mietverhältnisses zum 30.11.2022 forderten die Mieter am 29.06.2023 rückwirkend die Rückzahlung dieser Zahlungen für den Zeitraum der Mietdauer (30 Monate). Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Mietkaution und Betriebskostenvorauszahlungen besteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Folgen: Die Mieter tragen die


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