Als ein Mann stirbt, entbrennt ein erbitterter Familienstreit um sein Erbe. Ein mysteriöses Testament taucht auf, das die Karten neu mischen könnte, doch ein unerwarteter Richterwechsel wirft dunkle Schatten auf den gesamten Prozess. Wer wird am Ende das Vermögen des Verstorbenen erben? Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 Wx 251/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG München Datum: 18.12.2024 Aktenzeichen: 33 Wx 251/24 Verfahrensart: Nachlassgerichtsverfahren im Zusammenhang mit Erbscheinanträgen Rechtsbereiche: Erbrecht, Nachlassrecht Beteiligte Parteien: Mutter des Erblassers: Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge wird ihr ein Anteil von ½ zugesprochen. Halbschwester väterlicherseits: Reichte einen Erbscheinantrag auf Basis der gesetzlichen Erbfolge ein und fordert einen Anteil von 1/6, da keine Verfügung von Todes wegen vorliegt. Bruder: Wird in dem gesetzlichen Erbscheinantrag mit einem Anteil von 1/6 berücksichtigt. Bruder: Reichte einen eigenen Antrag ein und beantragt im Rahmen der gewillkürten Erbfolge, dass nur die Brüder mit jeweils ½ Anteil erben. Um was ging es? Sachverhalt: Der Erblasser verstarb im September 2021 kinderlos und unverheiratet und hinterließ unter anderem seine Mutter, zwei Brüder, eine Halbschwester sowie weitere Halbgeschwister. Zwei konkurrierende Erbscheinanträge wurden beim Nachlassgericht Mühldorf a. Inn gestellt – einer auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge, die eine anteilige Verteilung unter Mutter und Geschwistern vorsieht, und ein anderer auf Basis der gewillkürten Erbfolge, der ausschließlich die Brüder berücksichtigt. Kern des Rechtsstreits: Es geht darum, welche Erbscheinregelung maßgeblich ist – ob die
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Köln Az: 16 WX 56/96 Beschluss vom 26.04.1996 Das OLG Köln hat am 26.04.1996 beschlossen: Die sofortige weitere Beschwerde ist nach §§ 43 Abs. 1, 45 Abs. 1 WEG, 20, 22 Abs. 1, 27, 29 FGG zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts […]