Ein Schluck zu viel am Steuer – und plötzlich steht mehr als nur der Führerschein auf dem Spiel. In Hamburg kämpfte eine Frau gegen den Entzug ihrer Fahrerlaubnis, ein Kampf, der weit mehr als nur ihre Mobilität betrifft. Alkohol am Steuer: Ein Fehltritt mit weitreichenden Folgen, der nun die Gerichte beschäftigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Bs 39/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Hamburg Datum: 29.11.2023 Aktenzeichen: 4 Bs 39/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz bei Entziehung der Fahrerlaubnis Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen den Entzug der Fahrerlaubnis, erhält Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung und wird durch Rechtsanwalt S. vertreten; wurde zuvor in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Antragsgegnerin: Legt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 9. März 2023 ein, die zurückgewiesen wurde; trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin beantragte vorläufigen Rechtsschutz zur Abwendung des Fahrerlaubnisentzugs im Anschluss an eine strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob Vorläufiger Rechtsschutz zur Abwendung des Entzugs der Fahrerlaubnis gewährt werden kann und ob die Beschwerde gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Deutschlands Erfolg haben könnte. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antragstellerin werden Proze
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Hamburg-Blankenese – Az.: 531 C 49/11 – Urteil vom 06.06.2012 1. Die Beklagte wird verurteilt, zwischen der Wohnung des Beklagten im Mietshaus …., und den im selben Haus darüber liegenden Wohnungen, den Trittschallschutz zwischen den Wohnungen so herzustellen, dass der Trittschall den Normtrittschallpegel von 53 dB nicht übersteigt. 2. […]